BLV | Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten

65 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Allgemeines

§ 1 — Geltungsbereich§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Mutterschutz§ 4 — Stellenausschreibungspflicht§ 5 — Schwerbehinderte Menschen

Abschnitt 2 — Einstellung

Unterabschnitt 1 — Gemeinsame Vorschriften

§ 6 — Gestaltung der Laufbahnen§ 7 — Erlangen der Laufbahnbefähigung§ 8 — Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung§ 9 — Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen

Unterabschnitt 2 — Vorbereitungsdienste

§ 10 — Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation§ 11 — Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren§ 12 — Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst§ 13 — Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung§ 14 — Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst§ 15 — Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst§ 16 — Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst§ 17 — Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst§ 18 — Verlängerung der Vorbereitungsdienste§ 19 — Verkürzung der Vorbereitungsdienste§ 20 — Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen

Unterabschnitt 3 — Anerkennung von Befähigungen

§ 21 — Allgemeine Regelungen§ 22 — Einfacher Dienst§ 23 — Mittlerer Dienst§ 24 — Gehobener Dienst§ 25 — Höherer Dienst§ 26 — Andere Bewerberinnen und Bewerber

Unterabschnitt 4 — Sonderregelungen

§ 27 — Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes§ 28 — Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes§ 29 — Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes§ 30 — Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes§ 31 — Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst§ 32 — Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen§ 33 — Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen§ 34 — Einstellung in ein Beförderungsamt§ 35 — Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt§ 36 — Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte

Abschnitt 3 — Berufliche Entwicklung

Unterabschnitt 1 — Probezeit

§ 37 — Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung§ 38 — Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten§ 39 — Verlängerung der Probezeit

Unterabschnitt 2 — Beförderung

§ 40 — Voraussetzungen einer Beförderung§ 41 — Auswahlentscheidungen§ 42 — Erprobungszeit

Unterabschnitt 3 — Aufstieg

§ 43 — Voraussetzungen für den Aufstieg§ 44 — Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission§ 45 — Vorbereitungsdienste§ 46 — Fachspezifische Qualifizierungen§ 47 — Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation§ 48 — Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn§ 49 — Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung

Unterabschnitt 4 — Sonstiges

§ 50 — Laufbahnwechsel§ 51 — Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern§ 52 — Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten§ 53 — Wechsel in eine Laufbahn des Bundes§ 54 — Internationale Verwendungen

Abschnitt 4 — Personalentwicklung und Qualifizierung

§ 55 — Personalentwicklung§ 56 — Dienstliche Qualifizierung

Abschnitt 5 — Dienstliche Beurteilung

§ 57 — Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung§ 58 — Inhalt der dienstlichen Beurteilung§ 59 — Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab

Abschnitt 6 — Übergangs- und Schlussbestimmungen

§ 60 — Überleitung der Beamtinnen und Beamten§ 61 — Vorbereitungsdienste§ 62 — Beamtenverhältnis auf Probe§ 63 — Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden§ 64 — Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik§ 65 — Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik