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BLV
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BLV | Verordnung über die Laufbahnen der Bundesbeamtinnen und Bundesbeamten
65 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Abschnitt 1 — Allgemeines
§ 1
— Geltungsbereich
§ 2
— Begriffsbestimmungen
§ 3
— Mutterschutz
§ 4
— Stellenausschreibungspflicht
§ 5
— Schwerbehinderte Menschen
Abschnitt 2 — Einstellung
Unterabschnitt 1 — Gemeinsame Vorschriften
§ 6
— Gestaltung der Laufbahnen
§ 7
— Erlangen der Laufbahnbefähigung
§ 8
— Anerkennung und Mitteilung der Laufbahnbefähigung
§ 9
— Ämter und Amtsbezeichnungen der Laufbahnen
Unterabschnitt 2 — Vorbereitungsdienste
§ 10
— Einrichtung von Vorbereitungsdiensten; Subdelegation
§ 11
— Voraussetzung für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Auswahlverfahren
§ 12
— Auswahlverfahren für die Einstellung in den Vorbereitungsdienst
§ 13
— Einstellung in den Vorbereitungsdienst; Dienstbezeichnung
§ 14
— Vorbereitungsdienst für den einfachen Dienst
§ 15
— Vorbereitungsdienst für den mittleren Dienst
§ 16
— Vorbereitungsdienst für den gehobenen Dienst
§ 17
— Vorbereitungsdienst für den höheren Dienst
§ 18
— Verlängerung der Vorbereitungsdienste
§ 19
— Verkürzung der Vorbereitungsdienste
§ 20
— Laufbahnprüfung und sonstige Prüfungen
Unterabschnitt 3 — Anerkennung von Befähigungen
§ 21
— Allgemeine Regelungen
§ 22
— Einfacher Dienst
§ 23
— Mittlerer Dienst
§ 24
— Gehobener Dienst
§ 25
— Höherer Dienst
§ 26
— Andere Bewerberinnen und Bewerber
Unterabschnitt 4 — Sonderregelungen
§ 27
— Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des einfachen Dienstes
§ 28
— Besondere Qualifikationen für die Zulassung zu Laufbahnen des mittleren Dienstes
§ 29
— Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des gehobenen Dienstes
§ 30
— Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu Laufbahnen des höheren Dienstes
§ 31
— Zeiten im berufsmäßigen Wehrdienst
§ 32
— Besondere Qualifikationen und Zeiten für die Zulassung zu einzelnen Verwendungsbereichen
§ 33
— Zulassung zur höheren Laufbahn bei Besitz einer Berufsausbildung, Hochschulausbildung oder sonstigen besonderen Qualifikationen
§ 34
— Einstellung in ein Beförderungsamt
§ 35
— Einstellung von Richterinnen und Richtern sowie früheren Staatsanwältinnen und Staatsanwälten in ein Beförderungsamt
§ 36
— Besetzung von geeigneten Dienstposten der höheren Laufbahn durch besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte
Abschnitt 3 — Berufliche Entwicklung
Unterabschnitt 1 — Probezeit
§ 37
— Dauer der Probezeit und Feststellung der Bewährung
§ 38
— Anrechnung hauptberuflicher Tätigkeiten
§ 39
— Verlängerung der Probezeit
Unterabschnitt 2 — Beförderung
§ 40
— Voraussetzungen einer Beförderung
§ 41
— Auswahlentscheidungen
§ 42
— Erprobungszeit
Unterabschnitt 3 — Aufstieg
§ 43
— Voraussetzungen für den Aufstieg
§ 44
— Auswahlverfahren für den Aufstieg; Auswahlkommission
§ 45
— Vorbereitungsdienste
§ 46
— Fachspezifische Qualifizierungen
§ 47
— Hochschulstudium und berufspraktische Einführung; Subdelegation
§ 48
— Verleihung eines Amtes der neuen Laufbahn
§ 49
— Erstattung der Kosten einer Aufstiegsausbildung
Unterabschnitt 4 — Sonstiges
§ 50
— Laufbahnwechsel
§ 51
— Wechsel von verbeamteten Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftlern
§ 52
— Wechsel von Staatsanwältinnen und Staatsanwälten
§ 53
— Wechsel in eine Laufbahn des Bundes
§ 54
— Internationale Verwendungen
Abschnitt 4 — Personalentwicklung und Qualifizierung
§ 55
— Personalentwicklung
§ 56
— Dienstliche Qualifizierung
Abschnitt 5 — Dienstliche Beurteilung
§ 57
— Ausnahmen von der regelmäßigen Beurteilung
§ 58
— Inhalt der dienstlichen Beurteilung
§ 59
— Beurteilungsverfahren und Beurteilungsmaßstab
Abschnitt 6 — Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 60
— Überleitung der Beamtinnen und Beamten
§ 61
— Vorbereitungsdienste
§ 62
— Beamtenverhältnis auf Probe
§ 63
— Ausnahmen für besonders leistungsstarke Beamtinnen und Beamte in obersten Bundesbehörden
§ 64
— Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen auf Probe und Beamte auf Probe im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik
§ 65
— Ausnahmen für leistungsstarke Beamtinnen und Beamte im Beamtenverhältnis auf Lebenszeit im gehobenen technischen Verwaltungsdienst im Verwendungsbereich Wehrtechnik