Bewerberinnen und Bewerber erlangen die Laufbahnbefähigung
- 1. durch den erfolgreichen Abschluss
- a) eines Vorbereitungsdienstes des Bundes oder
- b) eines Aufstiegsverfahrens des Bundes oder
- 2. durch Anerkennung, wenn sie anstelle eines in Nummer 1 genannten Vorbereitungsdienstes oder Aufstiegsverfahrens Folgendes erworben haben:
- a) die für die entsprechende Laufbahn vorgeschriebene Vorbildung oder
- b) die für die entsprechende Laufbahn erforderliche Befähigung durch Lebens- und Berufserfahrung.