StBerG | Steuerberatungsgesetz
229 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Vorschriften über die Hilfeleistung
in Steuersachen
Erster Abschnitt — Ausübung der Hilfe in
Steuersachen
Erster Unterabschnitt — Anwendungsbereich
§ 1 — AnwendungsbereichZweiter Unterabschnitt — Befugnis
§ 2 — Geschäftsmäßige Hilfeleistung§ 3 — Befugnis zu unbeschränkter Hilfeleistung in Steuersachen§ 3a — Befugnis zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen§ 3b — Verzeichnis der nach § 3a zur vorübergehenden und gelegentlichen Hilfeleistung in Steuersachen befugten Personen§ 3c — Befugnis juristischer Personen und Vereinigungen zu vorübergehender und gelegentlicher Hilfeleistung in Steuersachen§ 3d — Partieller Zugang, Voraussetzungen und Antrag§ 3e — Erlaubnis zum partiellen Zugang§ 3f — Untersagung des partiellen Zugangs§ 3g — Elektronisches Verzeichnis der partiell zugelassenen Personen§ 4 — Befugnis zu beschränkter Hilfeleistung in SteuersachenDritter Unterabschnitt — Verbot und
Untersagung
§ 5 — Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen, Missbrauch von Berufsbezeichnungen§ 6 — Ausnahmen vom Verbot der unbefugten Hilfeleistung in Steuersachen§ 7 — Untersagung der Hilfeleistung in SteuersachenVierter Unterabschnitt — Sonstige Vorschriften
§ 8 — Werbung§ 9 — Vergütung§ 9a — Erfolgshonorar§ 10 — Übermittlung von Daten§ 10a — (weggefallen)§ 10b — Vorwarnmechanismus§ 11 — Verarbeitung personenbezogener Daten§ 12 — Hilfeleistung im Abgabenrecht fremder StaatenZweiter Abschnitt — Lohnsteuerhilfevereine
Erster Unterabschnitt — Aufgaben
§ 13 — Zweck und TätigkeitsbereichZweiter Unterabschnitt — Anerkennung
§ 14 — Voraussetzungen für die Anerkennung, Aufnahme der Tätigkeit§ 15 — Anerkennungsbehörde, Satzung§ 16 — Gebühren für die Anerkennung§ 17 — Urkunde§ 18 — Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"§ 19 — Erlöschen der Anerkennung§ 20 — Rücknahme und Widerruf der AnerkennungDritter Unterabschnitt — Pflichten
§ 21 — Aufzeichnungspflicht§ 22 — Geschäftsprüfung§ 23 — Ausübung der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11, Beratungsstellen§ 24 — Abwicklung der schwebenden Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11§ 25 — Haftungsausschluss, Haftpflichtversicherung§ 26 — Allgemeine Pflichten der LohnsteuerhilfevereineVierter Unterabschnitt — Aufsicht
§ 27 — Aufsichtsbehörde§ 28 — Pflicht zum Erscheinen vor der Aufsichtsbehörde, Befugnisse der Aufsichtsbehörde§ 29 — Teilnahme der Aufsichtsbehörde an Mitgliederversammlungen§ 30 — Verzeichnis der LohnsteuerhilfevereineFünfter Unterabschnitt — Verordnungsermächtigung
§ 31 — Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über die LohnsteuerhilfevereineZweiter Teil — Steuerberaterordnung
Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften
§ 32 — Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und Berufsausübungsgesellschaften§ 33 — Inhalt der Tätigkeit§ 34 — Berufliche Niederlassung, weitere BeratungsstellenZweiter Abschnitt — Voraussetzungen für die
Berufsausübung
Erster Unterabschnitt — Persönliche
Voraussetzungen
§ 35 — Zulassung zur Prüfung, Befreiung von der Prüfung, organisatorische Durchführung der Prüfung, Abnahme der Prüfung, Wiederholung der Prüfung und Besetzung des Prüfungsausschusses§ 36 — Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung§ 37 — Steuerberaterprüfung§ 37a — Prüfung in Sonderfällen§ 37b — Zuständigkeit für die Zulassung zur Prüfung, für die Befreiung von der Prüfung, für die organisatorische Durchführung der Prüfung, für die Abnahme der Prüfung und für die Berufung und Abberufung des Prüfungsausschusses§ 38 — Voraussetzungen für die Befreiung von der Prüfung§ 38a — Verbindliche Auskunft§ 39 — Gebühren für Zulassung, Prüfung, Befreiung und verbindliche Auskunft, Kostenerstattung§ 39a — Rücknahme von EntscheidungenZweiter Unterabschnitt — Bestellung
§ 40 — Bestellende Steuerberaterkammer, Bestellungsverfahren§ 40a — Aussetzung des Bestellungsverfahrens§ 41 — Bestellung§ 42 — Steuerbevollmächtigter§ 43 — Berufsbezeichnung§ 44 — Bezeichnung "Landwirtschaftliche Buchstelle"§ 45 — Erlöschen der Bestellung§ 46 — Rücknahme und Widerruf der Bestellung§ 47 — Erlöschen der Befugnis zur Führung der Berufsbezeichnung§ 48 — WiederbestellungDritter Unterabschnitt — Berufsausübungsgesellschaften
§ 49 — Berufsausübungsgesellschaften§ 50 — Berufsausübungsgesellschaften mit Angehörigen anderer Berufe§ 51 — Berufspflichten bei beruflicher Zusammenarbeit§ 52 — Berufspflichten der Berufsausübungsgesellschaft§ 53 — Anerkennung§ 54 — Anerkennungsverfahren; Gebühr; Anzeigepflicht§ 55 — Erlöschen, Rücknahme und Widerruf der Anerkennung; Abwickler§ 55a — Gesellschafter- und Kapitalstruktur von Berufsausübungsgesellschaften§ 55b — Geschäftsführungsorgane; Aufsichtsorgane§ 55c — (weggefallen)§ 55d — Vertretung vor Gerichten und Behörden§ 55e — Berufliche Niederlassung der Berufsausübungsgesellschaft§ 55f — Berufshaftpflichtversicherung§ 55g — Steuerberatungsgesellschaft§ 55h — BürogemeinschaftDritter Abschnitt — Rechte und Pflichten
§ 56 — (weggefallen)§ 57 — Allgemeine Berufspflichten§ 57a — Werbung§ 58 — Tätigkeit als Angestellter§ 59 — Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis§ 60 — Eigenverantwortlichkeit§ 61 — Ehemalige Angehörige der Finanzverwaltung§ 62 — Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen§ 62a — Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 63 — Mitteilung der Ablehnung eines Auftrags§ 64 — Gebührenordnung§ 65 — Pflicht zur Übernahme einer Prozessvertretung§ 65a — Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe§ 66 — Handakten§ 67 — Berufshaftpflichtversicherung§ 67a — Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 68 — (weggefallen)§ 69 — Bestellung eines allgemeinen Vertreters§ 70 — Bestellung eines Praxisabwicklers§ 71 — Bestellung eines Praxistreuhänders§ 72 — (weggefallen)Vierter Abschnitt — Organisation des Berufs
§ 73 — Steuerberaterkammer§ 74 — Mitgliedschaft§ 74a — Mitgliederakten§ 75 — Gemeinsame Steuerberaterkammer§ 76 — Aufgaben der Steuerberaterkammer§ 76a — Eintragung in das Berufsregister§ 76b — Löschung aus dem Berufsregister§ 76c — Mitteilungspflichten; Einsicht in das Berufsregister§ 76d — Weitere Eintragungen in das Berufsregister§ 76e — Anzeigepflichten§ 77 — Wahl des Vorstands§ 77a — Abteilungen des Vorstandes§ 77b — Ehrenamtliche Tätigkeit§ 77c — Vorzeitiges Ausscheiden eines Vorstandsmitglieds§ 78 — Satzung§ 79 — Beiträge und Gebühren§ 80 — Pflicht zum Erscheinen vor der Steuerberaterkammer§ 80a — Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten§ 81 — Rügerecht des Vorstands§ 82 — Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung§ 83 — Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 84 — Arbeitsgemeinschaft§ 85 — Bundessteuerberaterkammer§ 85a — Aufgaben der Bundessteuerberaterkammer§ 86 — Zusammensetzung und Arbeitsweise der Satzungsversammlung§ 86a — Durchführung der Satzungsversammlung§ 86b — Steuerberaterverzeichnis§ 86c — Steuerberaterplattform§ 86d — Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach§ 86e — Besonderes elektronisches Steuerberaterpostfach für Berufsausübungsgesellschaften§ 86f — Verordnungsermächtigung§ 86g — Ersetzung der Schriftform§ 87 — Beiträge zur Bundessteuerberaterkammer§ 87a — Wirtschaftsplan, Rechnungslegung§ 88 — StaatsaufsichtFünfter Abschnitt — Berufsgerichtsbarkeit
Erster Unterabschnitt — Die berufsgerichtliche
Ahndung von Pflichtverletzungen
§ 89 — Ahndung einer Pflichtverletzung§ 89a — Leitungspersonen§ 89b — Rechtsnachfolger§ 90 — Berufsgerichtliche Maßnahmen§ 91 — Rüge und berufsgerichtliche Maßnahme§ 92 — Anderweitige Ahndung§ 93 — Verjährung von Pflichtverletzungen§ 94 — (weggefallen)Zweiter Unterabschnitt — Die Gerichte
§ 95 — Kammer für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Landgericht§ 96 — Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Oberlandesgericht§ 97 — Senat für Steuerberater- und Steuerbevollmächtigtensachen beim Bundesgerichtshof§ 98 — (weggefallen)§ 99 — Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte als Beisitzer§ 100 — Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung§ 101 — Enthebung vom Amt des Beisitzers§ 102 — Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit§ 103 — Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen§ 104 — Entschädigung der ehrenamtlichen RichterDritter Unterabschnitt — Verfahrensvorschriften
Erster Teilabschnitt — Allgemeines
§ 105 — Vorschriften für das Verfahren§ 106 — Keine Verhaftung des Steuerberaters oder Steuerbevollmächtigten§ 107 — Verteidigung§ 108 — Akteneinsicht§ 109 — Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren§ 110 — Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zu berufsaufsichtlichen Verfahren nach anderen Berufsgesetzen§ 111 — Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 111a — Berufsgerichtliches Verfahren gegen Leitungspersonen und Berufsausübungsgesellschaften§ 111b — Vertretung von Berufsausübungsgesellschaften§ 111c — Besonderer Vertreter§ 111d — Verfahrenseintritt von Rechtsnachfolgern§ 111e — Vernehmung des gesetzlichen Vertreters§ 111f — Berufs- und VertretungsverbotZweiter Teilabschnitt — Das Verfahren im ersten Rechtszug
§ 112 — Örtliche Zuständigkeit§ 113 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft§ 114 — Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 115 — Gerichtliche Entscheidung über die Einleitung des Verfahrens§ 116 — Antrag des Mitglieds der Steuerberaterkammer auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 117 — Inhalt der Anschuldigungsschrift§ 118 — Entscheidung über die Eröffnung des Hauptverfahrens§ 119 — Rechtskraftwirkung eines ablehnenden Beschlusses§ 120 — Zustellung des Eröffnungsbeschlusses§ 121 — Hauptverhandlung trotz Ausbleibens des Mitglieds der Steuerberaterkammer§ 122 — (weggefallen)§ 123 — Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter§ 124 — Verlesen von Protokollen§ 125 — EntscheidungDritter Teilabschnitt — Rechtsmittel
§ 126 — Beschwerde§ 127 — Berufung§ 128 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft im zweiten Rechtszug§ 129 — Revision§ 130 — Einlegung der Revision und Verfahren§ 131 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem BundesgerichtshofVierter Teilabschnitt — Die Sicherung von Beweisen
§ 132 — Anordnung der Beweissicherung§ 133 — VerfahrenFünfter Teilabschnitt — Das Berufs- und Vertretungsverbot
§ 134 — Voraussetzung des Verbots§ 135 — Mündliche Verhandlung§ 136 — Abstimmung über das Verbot§ 137 — Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung§ 138 — Zustellung des Beschlusses§ 139 — Wirkungen des Verbots§ 140 — Zuwiderhandlungen gegen das Verbot§ 141 — Beschwerde§ 142 — Außerkrafttreten des Verbots§ 143 — Aufhebung des Verbots§ 144 — Mitteilung des Verbots§ 145 — Bestellung eines VertretersVierter Unterabschnitt — Die Kosten in dem
berufsgerichtlichen und in dem
Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über
die Rüge. Die Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen
und der Kosten. Die Tilgung.
§ 146 — Gerichtskosten§ 147 — Kosten bei Anträgen auf Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 148 — Kostenpflicht des Verurteilten§ 149 — Kostenpflicht in dem Verfahren bei Anträgen auf berufsgerichtliche Entscheidung über die Rüge§ 150 — Haftung der Steuerberaterkammer§ 151 — Vollstreckung der berufsgerichtlichen Maßnahmen und der Kosten§ 152 — TilgungFünfter Unterabschnitt — Für die
Berufsgerichtsbarkeit anzuwendende Vorschriften
§ 153 Sechster Abschnitt — Übergangsvorschriften
§ 154 — Bestehende Gesellschaften§ 155 — Übergangsvorschriften aus Anlass des Vierten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes§ 156 — Übergangsvorschriften aus Anlass des Sechsten Gesetzes zur Änderung des Steuerberatungsgesetzes§ 157 — Übergangsvorschriften aus Anlass des Gesetzes zur Änderung von Vorschriften über die Tätigkeit der Steuerberater§ 157a — Übergangsvorschrift zu aufsichtsrechtlichen Verfahren bei Wegfall der doppelten Kammermitgliedschaft§ 157b — Anwendungsvorschrift§ 157c — Anwendungsvorschrift zu § 36 Absatz 2§ 157d — Anwendungsvorschrift aus Anlass des Gesetzes zur Neuregelung des Berufsrechts der anwaltlichen und steuerberatenden Berufsausübungsgesellschaften sowie zur Änderung weiterer Vorschriften im Bereich der rechtsberatenden BerufeSiebenter Abschnitt — Verordnungsermächtigung
§ 158 — Durchführungsbestimmungen zu den Vorschriften über Steuerberater, Steuerbevollmächtigte und BerufsausübungsgesellschaftenDritter Teil — Zwangsmittel, Ordnungswidrigkeiten
Erster Abschnitt — Vollstreckung wegen
Handlungen und Unterlassungen
§ 159 — ZwangsmittelZweiter Abschnitt — Ordnungswidrigkeiten
§ 160 — Unbefugte Hilfeleistung in Steuersachen§ 161 — Schutz der Bezeichnungen "Steuerberatungsgesellschaft", "Lohnsteuerhilfeverein" und "Landwirtschaftliche Buchstelle"§ 162 — Verletzung der den Lohnsteuerhilfevereinen obliegenden Pflichten§ 163 — Pflichtverletzung von Personen, deren sich der Verein bei der Hilfeleistung in Steuersachen im Rahmen der Befugnis nach § 4 Nummer 11 bedient§ 164 — VerfahrenVierter Teil — Schlussvorschriften
§ 164a — Verwaltungsverfahren und finanzgerichtliches Verfahren§ 164b — Gebühren§ 164c — Laufbahngruppenregelungen der Länder§ 165 — Ermächtigung§ 166 — Fortgeltung bisheriger Vorschriften§ 167 — Freie und Hansestadt Hamburg§ 168 — Inkrafttreten des Gesetzes