(2) In das Gesamtverzeichnis sind einzutragen:
- 1. bei Steuerberatern und Steuerbevollmächtigten:
- a) der Familienname und der Vorname oder die Vornamen,
- b) der Zeitpunkt der Bestellung,
- c) der Name und die Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer,
- d) die Anschrift der beruflichen Niederlassung,
- e) die geschäftlichen Telekommunikationsdaten, einschließlich der E-Mailadresse, und die geschäftliche Internetadresse,
- f) die Berufsbezeichnung,
- g) bestehende Berufs- und Vertretungsverbote sowie
- h) sofern ein Vertreter bestellt ist, die Vertreterbestellung unter Angabe von Familiennamen und Vorname oder Vornamen und Anschrift des Vertreters;
- 2. bei Berufsausübungsgesellschaften:
- a) der Name oder die Firma und die Rechtsform,
- b) der Zeitpunkt der Anerkennung als Berufsausübungsgesellschaft oder der Registrierung,
- c) der Name und die Anschrift der zuständigen Steuerberaterkammer,
- d) die Anschrift der Berufsausübungsgesellschaft und die Anschriften ihrer weiteren Beratungsstellen,
- e) die geschäftlichen Telekommunikationsdaten, einschließlich der E-Mailadresse, und die geschäftliche Internetadresse,
- f) folgende Angaben zu den Gesellschaftern:
- aa) bei natürlichen Personen: der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der in der Berufsausübungsgesellschaft ausgeübte Beruf,
- bb) bei juristischen Personen und rechtsfähigen Personengesellschaften: deren Name oder Firma, deren Sitz und, sofern gesetzlich vorgesehen, das für sie zuständige Register und die Registernummer,
- g) bei juristischen Personen: zu jedem Mitglied des zur gesetzlichen Vertretung berufenen Organs der Familienname, der Vorname oder die Vornamen und der Beruf,
- h) bei rechtsfähigen Personengesellschaften: die vertretungsberechtigten Gesellschafter und deren Beruf,
- i) bei ausländischen Berufsausübungsgesellschaften: der Sitz, der Ort der Hauptniederlassung und, sofern nach dem Recht des Staats ihres Sitzes vorgesehen, das für sie zuständige Register und die Registernummer,
- j) bei anerkannten Berufsausübungsgesellschaften: bestehende Berufs- und Vertretungsverbote,
- k) sofern ein Vertreter bestellt ist, die Angabe von Familienname, Vorname oder Vornamen und Anschrift des Vertreters.