Alle Vorschriften: StBerG
§ 16 Gebühren für die Anerkennung
§ 18 Bezeichnung "Lohnsteuerhilfeverein"
§ 17 Urkunde
Über die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein stellt die Aufsichtsbehörde eine Urkunde aus.
§ 17 Urkunde
Über die Anerkennung als Lohnsteuerhilfeverein stellt die Aufsichtsbehörde eine Urkunde aus.
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