Die Anerkennung erlischt durch Auflösung des Vereins; Verzicht auf die Anerkennung; Verlust der Rechtsfähigkeit. Der Verzicht ist schriftlich gegenüber …
§
19
Erlöschen der Anerkennung
(1) Die Anerkennung erlischt durch
1.Auflösung des Vereins;
2.Verzicht auf die Anerkennung;
3.Verlust der Rechtsfähigkeit.
(2) Der Verzicht ist schriftlich gegenüber der Aufsichtsbehörde zu erklären.