Das Bundesministerium der Finanzen wird ermächtigt, durch Rechtsverordnung nach Anhörung der Bundessteuerberaterkammer und mit Zustimmung des Bundesrates die Einzelheiten zu regeln
- 1. der Steuerberaterplattform, insbesondere
- a) ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung,
- b) ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit,
- c) der Einrichtung von Nutzerkonten und der Ausgestaltung des Registrierungsverfahrens,
- d) der Verwendung der Nutzerkonten,
- e) der Ausgestaltung eines föderierten Ansatzes für das Identitätsmanagement und
- f) der Löschung von Nutzerkonten;
- 2. der besonderen elektronischen Steuerberaterpostfächer, insbesondere:
- a) ihrer Einrichtung und der hierzu erforderlichen Datenübermittlung,
- b) ihrer technischen Ausgestaltung einschließlich ihrer Barrierefreiheit,
- c) ihrer Führung,
- d) der Zugangsberechtigung und der Nutzung,
- e) des Löschens von Nachrichten und
- f) ihrer Löschung.