(1) Die berufsgerichtlichen Maßnahmen sind bei Verfahren gegen Steuerberater oder Steuerbevollmächtigte
- 1. Warnung,
- 2. Verweis,
- 3. Geldbuße bis zu fünfzigtausend Euro,
- 4. Berufsverbot für die Dauer von einem bis zu fünf Jahren,
- 5. Ausschließung aus dem Beruf.