(2) In das elektronische Verzeichnis sind einzutragen
- 1. der Familienname und der oder die Vornamen,
- 2. das Geburtsdatum,
- 3. die Anschrift der beruflichen Niederlassung einschließlich der Anschriften aller Beratungsstellen,
- 4. die Berufsbezeichnung, unter der die Tätigkeit nach § 3e Absatz 1 Satz 2 im Inland zu erbringen ist, sowie
- 5. der Name und die Anschrift der nach § 3d Absatz 2 Satz 2 zuständigen Steuerberaterkammer.