(3) Prüfungsgebiete der Steuerberaterprüfung sind
- 1. Steuerliches Verfahrensrecht sowie Steuerstraf- und Steuerordnungswidrigkeitenrecht,
- 2. Steuern vom Einkommen und Ertrag,
- 3. Bewertungsrecht, Erbschaftsteuer und Grundsteuer,
- 4. Verbrauch- und Verkehrsteuern, Grundzüge des Zollrechts,
- 5. Handelsrecht sowie Grundzüge des Bürgerlichen Rechts, des Gesellschaftsrechts, des Insolvenzrechts und des Rechts der Europäischen Union,
- 6. Betriebswirtschaft und Rechnungswesen,
- 7. Volkswirtschaft,
- 8. Berufsrecht.
Nicht erforderlich ist, dass sämtliche Gebiete Gegenstand der Prüfung sind.