SGB IX | Sozialgesetzbuch Neuntes Buch – Rehabilitation und Teilhabe von Menschen mit Behinderungen – (Artikel 1 des Gesetzes v. 23. Dezember 2016, BGBl. I S. 3234)
249 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Regelungen für Menschen mit Behinderungen und von Behinderung bedrohte Menschen
Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 1 — Selbstbestimmung und Teilhabe am Leben in der Gesellschaft§ 2 — Begriffsbestimmungen§ 3 — Vorrang von Prävention§ 4 — Leistungen zur Teilhabe§ 5 — Leistungsgruppen§ 6 — Rehabilitationsträger§ 7 — Vorbehalt abweichender Regelungen§ 8 — Wunsch- und Wahlrecht der LeistungsberechtigtenKapitel 2 — Einleitung der Rehabilitation von Amts wegen
§ 9 — Vorrangige Prüfung von Leistungen zur Teilhabe§ 10 — Sicherung der Erwerbsfähigkeit§ 11 — Förderung von Modellvorhaben zur Stärkung der Rehabilitation, VerordnungsermächtigungKapitel 3 — Erkennung und Ermittlung des Rehabilitationsbedarfs
§ 12 — Maßnahmen zur Unterstützung der frühzeitigen Bedarfserkennung§ 13 — Instrumente zur Ermittlung des RehabilitationsbedarfsKapitel 4 — Koordinierung der Leistungen
§ 14 — Leistender Rehabilitationsträger§ 15 — Leistungsverantwortung bei Mehrheit von Rehabilitationsträgern§ 16 — Erstattungsansprüche zwischen Rehabilitationsträgern§ 17 — Begutachtung§ 18 — Erstattung selbstbeschaffter Leistungen§ 19 — Teilhabeplan§ 20 — Teilhabeplankonferenz§ 21 — Besondere Anforderungen an das Teilhabeplanverfahren§ 22 — Einbeziehung anderer öffentlicher Stellen§ 23 — Verantwortliche Stelle für den Sozialdatenschutz§ 24 — Vorläufige LeistungenKapitel 5 — Zusammenarbeit
§ 25 — Zusammenarbeit der Rehabilitationsträger§ 26 — Gemeinsame Empfehlungen§ 27 — VerordnungsermächtigungKapitel 6 — Leistungsformen, Beratung
Abschnitt 1 — Leistungsformen
§ 28 — Ausführung von Leistungen§ 29 — Persönliches Budget§ 30 — Verordnungsermächtigung§ 31 — LeistungsortAbschnitt 2 — Beratung
§ 32 — Ergänzende unabhängige Teilhabeberatung; Verordnungsermächtigung§ 33 — Pflichten der Personensorgeberechtigten§ 34 — Sicherung der Beratung von Menschen mit Behinderungen§ 35 — LandesärzteKapitel 7 — Struktur, Qualitätssicherung, Gewaltschutz und Verträge
§ 36 — Rehabilitationsdienste und -einrichtungen§ 37 — Qualitätssicherung, Zertifizierung§ 37a — Gewaltschutz§ 38 — Verträge mit LeistungserbringernKapitel 8 — Bundesarbeitsgemeinschaft für Rehabilitation
§ 39 — Aufgaben§ 40 — Rechtsaufsicht§ 41 — TeilhabeverfahrensberichtKapitel 9 — Leistungen zur medizinischen Rehabilitation
§ 42 — Leistungen zur medizinischen Rehabilitation§ 43 — Krankenbehandlung und Rehabilitation§ 44 — Stufenweise Wiedereingliederung§ 45 — Förderung der Selbsthilfe§ 46 — Früherkennung und Frühförderung§ 47 — Hilfsmittel§ 47a — Digitale Gesundheitsanwendungen§ 48 — VerordnungsermächtigungenKapitel 10 — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben
§ 49 — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Verordnungsermächtigung§ 50 — Leistungen an Arbeitgeber§ 51 — Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation§ 52 — Rechtsstellung der Teilnehmenden§ 53 — Dauer von Leistungen§ 54 — Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit§ 55 — Unterstützte Beschäftigung§ 56 — Leistungen in Werkstätten für behinderte Menschen§ 57 — Leistungen im Eingangsverfahren und im Berufsbildungsbereich§ 58 — Leistungen im Arbeitsbereich§ 59 — Arbeitsförderungsgeld§ 60 — Andere Leistungsanbieter§ 61 — Budget für Arbeit§ 61a — Budget für Ausbildung§ 62 — Wahlrecht des Menschen mit Behinderungen§ 63 — Zuständigkeit nach den LeistungsgesetzenKapitel 11 — Unterhaltssichernde und andere ergänzende Leistungen
§ 64 — Ergänzende Leistungen§ 65 — Leistungen zum Lebensunterhalt§ 66 — Höhe und Berechnung des Übergangsgelds§ 67 — Berechnung des Regelentgelts§ 68 — Berechnungsgrundlage in Sonderfällen§ 69 — Kontinuität der Bemessungsgrundlage§ 70 — Anpassung der Entgeltersatzleistungen§ 71 — Weiterzahlung der Leistungen§ 72 — Einkommensanrechnung§ 73 — Reisekosten§ 74 — Haushalts- oder Betriebshilfe und KinderbetreuungskostenKapitel 12 — Leistungen zur Teilhabe an Bildung
§ 75 — Leistungen zur Teilhabe an BildungKapitel 13 — Soziale Teilhabe
§ 76 — Leistungen zur Sozialen Teilhabe§ 77 — Leistungen für Wohnraum§ 78 — Assistenzleistungen§ 79 — Heilpädagogische Leistungen§ 80 — Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie§ 81 — Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten§ 82 — Leistungen zur Förderung der Verständigung§ 83 — Leistungen zur Mobilität§ 84 — HilfsmittelKapitel 14 — Beteiligung der Verbände und Träger
§ 85 — Klagerecht der Verbände§ 86 — Beirat für die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen§ 87 — Verfahren des Beirats§ 88 — Berichte über die Lage von Menschen mit Behinderungen und die Entwicklung ihrer Teilhabe§ 89 — VerordnungsermächtigungTeil 2 — Besondere Leistungen zur selbstbestimmten Lebensführung für Menschen mit Behinderungen (Eingliederungshilferecht)
Kapitel 1 — Allgemeine Vorschriften
§ 90 — Aufgabe der Eingliederungshilfe§ 91 — Nachrang der Eingliederungshilfe§ 92 — Beitrag§ 93 — Verhältnis zu anderen Rechtsbereichen§ 94 — Aufgaben der Länder§ 95 — Sicherstellungsauftrag§ 96 — Zusammenarbeit§ 97 — Fachkräfte§ 98 — Örtliche ZuständigkeitKapitel 2 — Grundsätze der Leistungen
§ 99 — Leistungsberechtigung, Verordnungsermächtigung§ 100 — Eingliederungshilfe für Ausländer§ 101 — Eingliederungshilfe für Deutsche im Ausland§ 102 — Leistungen der Eingliederungshilfe§ 103 — Regelung für Menschen mit Behinderungen und Pflegebedarf§ 104 — Leistungen nach der Besonderheit des Einzelfalles§ 105 — Leistungsformen§ 106 — Beratung und Unterstützung§ 107 — Übertragung, Verpfändung oder Pfändung, Auswahlermessen§ 108 — AntragserfordernisKapitel 3 — Medizinische Rehabilitation
§ 109 — Leistungen zur medizinischen Rehabilitation§ 110 — LeistungserbringungKapitel 4 — Teilhabe am Arbeitsleben
§ 111 — Leistungen zur BeschäftigungKapitel 5 — Teilhabe an Bildung
§ 112 — Leistungen zur Teilhabe an BildungKapitel 6 — Soziale Teilhabe
§ 113 — Leistungen zur Sozialen Teilhabe§ 114 — Leistungen zur Mobilität§ 115 — Besuchsbeihilfen§ 116 — Pauschale Geldleistung, gemeinsame InanspruchnahmeKapitel 7 — Gesamtplanung
§ 117 — Gesamtplanverfahren§ 118 — Instrumente der Bedarfsermittlung§ 119 — Gesamtplankonferenz§ 120 — Feststellung der Leistungen§ 121 — Gesamtplan§ 122 — TeilhabezielvereinbarungKapitel 8 — Vertragsrecht
§ 123 — Allgemeine Grundsätze§ 124 — Geeignete Leistungserbringer§ 125 — Inhalt der schriftlichen Vereinbarung§ 126 — Verfahren und Inkrafttreten der Vereinbarung§ 127 — Verbindlichkeit der vereinbarten Vergütung§ 128 — Wirtschaftlichkeits- und Qualitätsprüfung§ 129 — Kürzung der Vergütung§ 130 — Außerordentliche Kündigung der Vereinbarungen§ 131 — Rahmenverträge zur Erbringung von Leistungen§ 132 — Abweichende Zielvereinbarungen§ 133 — Schiedsstelle§ 134 — Sonderregelung zum Inhalt der Vereinbarungen zur Erbringung von Leistungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in SonderfällenKapitel 9 — Einkommen und Vermögen
§ 135 — Begriff des Einkommens§ 136 — Beitrag aus Einkommen zu den Aufwendungen§ 137 — Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen§ 138 — Besondere Höhe des Beitrages zu den Aufwendungen§ 139 — Begriff des Vermögens§ 140 — Einsatz des Vermögens§ 141 — Übergang von Ansprüchen§ 142 — Sonderregelungen für minderjährige Leistungsberechtigte und in SonderfällenKapitel 10 — Statistik
§ 143 — Bundesstatistik§ 144 — Erhebungsmerkmale§ 145 — Hilfsmerkmale§ 146 — Periodizität und Berichtszeitraum§ 147 — Auskunftspflicht§ 148 — Übermittlung, VeröffentlichungKapitel 11 — Übergangs- und Schlussbestimmungen
§ 149 — Übergangsregelung für ambulant Betreute§ 150 — Übergangsregelung zum Einsatz des Einkommens§ 150a — Übergangsregelung für Ausländerinnen und Ausländer mit Aufenthaltstitel nach § 24 des Aufenthaltsgesetzes oder mit entsprechender FiktionsbescheinigungTeil 3 — Besondere Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen (Schwerbehindertenrecht)
Kapitel 1 — Geschützter Personenkreis
§ 151 — Geltungsbereich§ 152 — Feststellung der Behinderung, Ausweise§ 153 — Verordnungsermächtigung§ 153a — Sachverständigenbeirat, VerfahrenKapitel 2 — Beschäftigungspflicht der Arbeitgeber
§ 154 — Pflicht der Arbeitgeber zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen§ 155 — Beschäftigung besonderer Gruppen schwerbehinderter Menschen§ 156 — Begriff des Arbeitsplatzes§ 157 — Berechnung der Mindestzahl von Arbeitsplätzen und der Pflichtarbeitsplatzzahl§ 158 — Anrechnung Beschäftigter auf die Zahl der Pflichtarbeitsplätze für schwerbehinderte Menschen§ 159 — Mehrfachanrechnung§ 160 — Ausgleichsabgabe§ 161 — Ausgleichsfonds§ 162 — VerordnungsermächtigungenKapitel 3 — Sonstige Pflichten der Arbeitgeber; Rechte der schwerbehinderten Menschen
§ 163 — Zusammenwirken der Arbeitgeber mit der Bundesagentur für Arbeit und den Integrationsämtern§ 164 — Pflichten des Arbeitgebers und Rechte schwerbehinderter Menschen§ 165 — Besondere Pflichten der öffentlichen Arbeitgeber§ 166 — Inklusionsvereinbarung§ 167 — PräventionKapitel 4 — Kündigungsschutz
§ 168 — Erfordernis der Zustimmung§ 169 — Kündigungsfrist§ 170 — Antragsverfahren§ 171 — Entscheidung des Integrationsamtes§ 172 — Einschränkungen der Ermessensentscheidung§ 173 — Ausnahmen§ 174 — Außerordentliche Kündigung§ 175 — Erweiterter BeendigungsschutzKapitel 5 — Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrat, Schwerbehindertenvertretung, Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers
§ 176 — Aufgaben des Betriebs-, Personal-, Richter-, Staatsanwalts- und Präsidialrates§ 177 — Wahl und Amtszeit der Schwerbehindertenvertretung§ 178 — Aufgaben der Schwerbehindertenvertretung§ 179 — Persönliche Rechte und Pflichten der Vertrauenspersonen der schwerbehinderten Menschen§ 180 — Konzern-, Gesamt-, Bezirks- und Hauptschwerbehindertenvertretung§ 181 — Inklusionsbeauftragter des Arbeitgebers§ 182 — Zusammenarbeit§ 183 — VerordnungsermächtigungKapitel 6 — Durchführung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen
§ 184 — Zusammenarbeit der Integrationsämter und der Bundesagentur für Arbeit§ 185 — Aufgaben des Integrationsamtes§ 185a — Einheitliche Ansprechstellen für Arbeitgeber§ 186 — Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei dem Integrationsamt§ 187 — Aufgaben der Bundesagentur für Arbeit§ 188 — Beratender Ausschuss für behinderte Menschen bei der Bundesagentur für Arbeit§ 189 — Gemeinsame Vorschriften§ 190 — Übertragung von Aufgaben§ 191 — VerordnungsermächtigungKapitel 7 — Integrationsfachdienste
§ 192 — Begriff und Personenkreis§ 193 — Aufgaben§ 194 — Beauftragung und Verantwortlichkeit§ 195 — Fachliche Anforderungen§ 196 — Finanzielle Leistungen§ 197 — Ergebnisbeobachtung§ 198 — VerordnungsermächtigungKapitel 8 — Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter und gleichgestellter behinderter Menschen
§ 199 — Beendigung der Anwendung der besonderen Regelungen zur Teilhabe schwerbehinderter Menschen§ 200 — Entziehung der besonderen Hilfen für schwerbehinderte MenschenKapitel 9 — Widerspruchsverfahren
§ 201 — Widerspruch§ 202 — Widerspruchsausschuss bei dem Integrationsamt§ 203 — Widerspruchsausschüsse der Bundesagentur für Arbeit§ 204 — VerfahrensvorschriftenKapitel 10 — Sonstige Vorschriften
§ 205 — Vorrang der schwerbehinderten Menschen§ 206 — Arbeitsentgelt und Dienstbezüge§ 207 — Mehrarbeit§ 208 — Zusatzurlaub§ 209 — Nachteilsausgleich§ 210 — Beschäftigung schwerbehinderter Menschen in Heimarbeit§ 211 — Schwerbehinderte Beamtinnen und Beamte, Richterinnen und Richter, Soldatinnen und Soldaten§ 212 — Unabhängige Tätigkeit§ 213 — Geheimhaltungspflicht§ 214 — StatistikKapitel 11 — Inklusionsbetriebe
§ 215 — Begriff und Personenkreis§ 216 — Aufgaben§ 217 — Finanzielle Leistungen§ 218 — VerordnungsermächtigungKapitel 12 — Werkstätten für behinderte Menschen
§ 219 — Begriff und Aufgaben der Werkstatt für behinderte Menschen§ 220 — Aufnahme in die Werkstätten für behinderte Menschen§ 221 — Rechtsstellung und Arbeitsentgelt behinderter Menschen§ 222 — Mitbestimmung, Mitwirkung, Frauenbeauftragte§ 223 — Anrechnung von Aufträgen auf die Ausgleichsabgabe§ 224 — Vergabe von Aufträgen durch die öffentliche Hand§ 225 — Anerkennungsverfahren§ 226 — Blindenwerkstätten§ 227 — VerordnungsermächtigungenKapitel 13 — Unentgeltliche Beförderung schwerbehinderter Menschen im öffentlichen Personenverkehr
§ 228 — Unentgeltliche Beförderung, Anspruch auf Erstattung der Fahrgeldausfälle§ 229 — Persönliche Voraussetzungen§ 230 — Nah- und Fernverkehr§ 231 — Erstattung der Fahrgeldausfälle im Nahverkehr§ 232 — Erstattung der Fahrgeldausfälle im Fernverkehr§ 233 — Erstattungsverfahren§ 234 — Kostentragung§ 235 — Einnahmen aus Wertmarken§ 236 — Erfassung der Ausweise§ 237 — VerordnungsermächtigungenKapitel 14 — Straf-, Bußgeld- und Schlussvorschriften
§ 237a — Strafvorschriften§ 237b — Strafvorschriften§ 238 — Bußgeldvorschriften§ 239 — Stadtstaatenklausel§ 240 — Sonderregelung für den Bundesnachrichtendienst und den Militärischen Abschirmdienst§ 241 — Übergangsregelung