(2) Leistungen zur Sozialen Teilhabe sind insbesondere
- 1. Leistungen für Wohnraum,
- 2. Assistenzleistungen,
- 3. heilpädagogische Leistungen,
- 4. Leistungen zur Betreuung in einer Pflegefamilie,
- 5. Leistungen zum Erwerb und Erhalt praktischer Kenntnisse und Fähigkeiten,
- 6. Leistungen zur Förderung der Verständigung,
- 7. Leistungen zur Mobilität,
- 8. Hilfsmittel,
- 9. Besuchsbeihilfen.