(3) Die Unterstützung umfasst insbesondere
- 1. Hilfe bei der Antragstellung,
- 2. Hilfe bei der Klärung weiterer zuständiger Leistungsträger,
- 3. das Hinwirken auf zeitnahe Entscheidungen und Leistungen der anderen Leistungsträger,
- 4. Hilfe bei der Erfüllung von Mitwirkungspflichten,
- 5. Hilfe bei der Inanspruchnahme von Leistungen,
- 6. die Vorbereitung von Möglichkeiten der Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft einschließlich des gesellschaftlichen Engagements,
- 7. die Vorbereitung von Kontakten und Begleitung zu Leistungsanbietern und anderen Hilfemöglichkeiten,
- 8. Hilfe bei der Entscheidung über Leistungserbringer sowie bei der Aushandlung und dem Abschluss von Verträgen mit Leistungserbringern sowie
- 9. Hilfe bei der Erfüllung von Verpflichtungen aus der Zielvereinbarung und dem Bewilligungsbescheid.