Alle Vorschriften: SGB IX
§ 206 Arbeitsentgelt und Dienstbezüge
§ 208 Zusatzurlaub
§ 207 Mehrarbeit
Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
§ 207 Mehrarbeit
Schwerbehinderte Menschen werden auf ihr Verlangen von Mehrarbeit freigestellt.
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