(1) Über schwerbehinderte Menschen wird alle zwei Jahre eine Bundesstatistik durchgeführt. Sie umfasst die folgenden Erhebungsmerkmale:
- 1. die Zahl der schwerbehinderten Menschen mit gültigem Ausweis,
- 2. die schwerbehinderten Menschen nach Geburtsjahr, Geschlecht, Staatsangehörigkeit und Wohnort,
- 3. Art, Ursache und Grad der Behinderung.