EEG | Gesetz für den Ausbau erneuerbarer Energien
201 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 — Ziel des Gesetzes§ 1a — Zeitliche Transformation§ 2 — Besondere Bedeutung der erneuerbaren Energien§ 3 — Begriffsbestimmungen§ 4 — Ausbaupfad§ 4a — Strommengenpfad§ 5 — Ausbau im In- und Ausland§ 6 — Finanzielle Beteiligung der Kommunen am Ausbau§ 7 — Gesetzliches SchuldverhältnisTeil 2 — Anschluss, Abnahme, Übertragung und Verteilung
Abschnitt 1 — Allgemeine Bestimmungen
§ 8 — Anschluss§ 8a — Flexible Netzanschlussvereinbarungen§ 8b — Mitteilung des Einspeiseortes§ 9 — Technische Vorgaben§ 10 — Ausführung und Nutzung des Anschlusses§ 10a — Messstellenbetrieb; Übergangsregelung für Steckersolargeräte§ 10b — Vorgaben zur Direktvermarktung§ 10c — Zuordnung geringfügiger Verbräuche§ 11 — Abnahme, Übertragung und Verteilung§ 11a — Recht zur Verlegung von Leitungen§ 11b — Recht zur Überfahrt während der Errichtung und des RückbausAbschnitt 2 — Kapazitätserweiterung und Einspeisemanagement
§ 12 — Erweiterung der Netzkapazität§ 13 — Schadensersatz§ 14 — (weggefallen)§ 15 — (weggefallen)Abschnitt 3 — Kosten
§ 16 — Netzanschluss§ 17 — Kapazitätserweiterung§ 18 — (weggefallen)Teil 3 — Zahlung von Marktprämie und Einspeisevergütung
Abschnitt 1 — Arten des Zahlungsanspruchs
§ 19 — Zahlungsanspruch§ 20 — Marktprämie§ 21 — Einspeisevergütung und Mieterstromzuschlag§ 21a — Sonstige Direktvermarktung§ 21b — Zuordnung zu einer Veräußerungsform, Wechsel§ 21c — Verfahren für die Zuordnung und den WechselAbschnitt 2 — Allgemeine Bestimmungen zur Zahlung
§ 22 — Wettbewerbliche Ermittlung der Marktprämie§ 22a — Pilotwindenergieanlagen an Land§ 22b — Bürgerenergiegesellschaften§ 23 — Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung§ 23a — Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie§ 23b — Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen§ 23c — Anteilige Zahlung§ 24 — Zahlungsansprüche für Strom aus mehreren Anlagen§ 25 — Beginn, Dauer und Beendigung des Anspruchs§ 26 — Abschläge, Fälligkeit und Endabrechnung§ 27 — AufrechnungAbschnitt 3 — Ausschreibungen
Unterabschnitt 1 — Allgemeine Ausschreibungsbestimmungen
§ 28 — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Windenergie an Land§ 28a — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des ersten Segments§ 28b — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Solaranlagen des zweiten Segments§ 28c — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomasse§ 28d — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Biomethananlagen§ 28e — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Innovationsausschreibungen§ 28f — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung§ 28g — Ausschreibungsvolumen und Gebotstermine für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff§ 29 — Bekanntmachung§ 30 — Anforderungen an Gebote§ 30a — Ausschreibungsverfahren§ 31 — Sicherheiten§ 32 — Zuschlagsverfahren§ 33 — Ausschluss von Geboten§ 34 — Ausschluss von Bietern§ 34a — Unionsfremde Bieter§ 35 — Bekanntgabe der Zuschläge und anzulegender Wert§ 35a — Entwertung von ZuschlägenUnterabschnitt 2 — Ausschreibungen für Windenergieanlagen an Land
§ 36 — Gebote für Windenergieanlagen an Land§ 36a — Sicherheiten für Windenergieanlagen an Land§ 36b — Höchstwert für Windenergieanlagen an Land§ 36c — Ausschluss von Geboten für Windenergieanlagen an Land§ 36d — (weggefallen)§ 36e — Erlöschen von Zuschlägen für Windenergieanlagen an Land§ 36f — Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Windenergieanlagen an Land§ 36g — (weggefallen)§ 36h — Anzulegender Wert für Windenergieanlagen an Land§ 36i — Dauer des Zahlungsanspruchs für Windenergieanlagen an Land§ 36j — Zusatzgebote§ 36k — (weggefallen)Unterabschnitt 3 — Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments
§ 37 — Gebote für Solaranlagen des ersten Segments§ 37a — Sicherheiten für Solaranlagen des ersten Segments§ 37b — Höchstwert für Solaranlagen des ersten Segments§ 37c — Nichtberücksichtigung von Geboten in benachteiligten Gebieten; Verordnungsermächtigung für die Länder§ 37d — Besonderes Zuschlagsverfahren für Solaranlagen des ersten Segments§ 37e — Erlöschen von Zuschlägen für Solaranlagen des ersten Segments§ 38 — Zahlungsberechtigung für Solaranlagen des ersten Segments§ 38a — Ausstellung von Zahlungsberechtigungen für Solaranlagen des ersten Segments§ 38b — Anzulegender Wert für Solaranlagen des ersten SegmentsUnterabschnitt 4 — Ausschreibungen für Solaranlagen des zweiten Segments
§ 38c — Gebote für Solaranlagen des zweiten Segments§ 38d — Projektsicherungsbeitrag§ 38e — Höchstwert für Solaranlagen des zweiten Segments§ 38f — Zuschläge für Solaranlagen des zweiten Segments§ 38g — Dauer des Zahlungsanspruchs für Solaranlagen des zweiten Segments§ 38h — Anzulegender Wert für Solaranlagen des zweiten Segments§ 38i — (weggefallen)Unterabschnitt 5 — Ausschreibungen für Biomasseanlagen
§ 39 — Gebote für Biomasseanlagen§ 39a — Sicherheiten für Biomasseanlagen§ 39b — Höchstwert für Biomasseanlagen§ 39c — Ausschluss von Geboten für Biomasseanlagen§ 39d — Zuschlagsverfahren für Biomasseanlagen§ 39e — Erlöschen von Zuschlägen für Biomasseanlagen§ 39f — Änderungen nach Erteilung des Zuschlags für Biomasseanlagen§ 39g — Einbeziehung bestehender Biomasseanlagen§ 39h — Dauer des Zahlungsanspruchs für Biomasseanlagen§ 39i — Besondere Zahlungsbestimmungen für BiomasseanlagenUnterabschnitt 6 — Ausschreibungen für Biomethananlagen
§ 39j — Anwendbarkeit des Unterabschnitts 5§ 39k — Gebote für Biomethananlagen§ 39l — Höchstwert für Biomethananlagen§ 39m — Besondere Zahlungsbestimmungen für BiomethananlagenUnterabschnitt 7 — Ausschreibungen für innovative Konzepte
§ 39n — Innovationsausschreibungen§ 39o — Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung§ 39p — Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff§ 39q — Besondere Zahlungsbestimmungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem WasserstoffAbschnitt 4 — Gesetzliche Bestimmung der Zahlung
Unterabschnitt 1 — Anzulegende Werte
§ 40 — Wasserkraft§ 41 — Deponie-, Klär- und Grubengas§ 42 — Biomasse§ 43 — Vergärung von Bioabfällen§ 44 — Vergärung von Gülle§ 44a — Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus Biomasse§ 44b — Gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Gasen§ 44c — Sonstige gemeinsame Bestimmungen für Strom aus Biomasse§ 45 — Geothermie§ 46 — Windenergie an Land§ 46a — (weggefallen)§ 48 — Solare Strahlungsenergie§ 48a — Mieterstromzuschlag bei solarer Strahlungsenergie§ 49 — Absenkung der anzulegenden Werte für Strom aus solarer StrahlungsenergieUnterabschnitt 2 — Zahlungen für Flexibilität
§ 50 — Zahlungsanspruch für Flexibilität§ 50a — Flexibilitätszuschlag für neue Anlagen§ 50b — Flexibilitätsprämie für bestehende AnlagenAbschnitt 5 — Rechtsfolgen und Strafen
§ 51 — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei negativen Preisen§ 51a — Verlängerung des Vergütungszeitraums bei negativen Preisen§ 51b — Verringerung des Zahlungsanspruchs für Biogasanlagen in Ausschreibungen bei schwach positiven und negativen Preisen§ 52 — Zahlungen bei Pflichtverstößen§ 52a — Netztrennung oder Unterbindung der Einspeisung durch andere Maßnahmen bei schweren Pflichtverstößen§ 53 — Verringerung der Einspeisevergütung§ 53a — (weggefallen)§ 53b — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Regionalnachweisen§ 53c — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei einer Stromsteuerbefreiung§ 54 — Verringerung des Zahlungsanspruchs bei Ausschreibungen für Solaranlagen des ersten Segments§ 54a — (weggefallen)§ 55 — Pönalen§ 55a — Erstattung von Sicherheiten§ 55b — RückforderungTeil 4 — Weitergabe und Vermarktung des Stroms aus erneuerbaren Energien
§ 56 — Weitergabe an den Übertragungsnetzbetreiber§ 57 — Vermarktung durch die Übertragungsnetzbetreiber§ 58 — Weitere Bestimmungen§ 59 — (weggefallen)§ 60 — (weggefallen)§ 61 — (weggefallen)§ 62 — (weggefallen)§ 63 — (weggefallen)§ 64 — (weggefallen)§ 65 — (weggefallen)§ 66 — (weggefallen)§ 67 — (weggefallen)§ 68 — (weggefallen)§ 69 — (weggefallen)Teil 5 — Transparenz
Abschnitt 1 — Mitteilungs- und Veröffentlichungspflichten
§ 70 — Grundsatz§ 71 — Anlagenbetreiber§ 72 — Netzbetreiber§ 73 — Übertragungsnetzbetreiber§ 74 — Vorausschau des weiteren Ausbaus§ 75 — (weggefallen)§ 76 — Information der Bundesnetzagentur§ 77 — Information der ÖffentlichkeitAbschnitt 2 — Stromkennzeichnung und Doppelvermarktungsverbot
§ 78 — (weggefallen)§ 79 — Herkunftsnachweise§ 79a — Regionalnachweise§ 80 — Doppelvermarktungsverbot§ 80a — KumulierungTeil 6 — Rechtsschutz und behördliches Verfahren
§ 81 — Clearingstelle§ 82 — Verbraucherschutz§ 83 — Einstweiliger Rechtsschutz§ 83a — Rechtsschutz bei Ausschreibungen§ 84 — Nutzung von Seewasserstraßen§ 84a — (weggefallen)§ 85 — Aufgaben der Bundesnetzagentur§ 85a — Festlegung zu den Höchstwerten bei Ausschreibungen§ 85b — Auskunftsrecht und Datenübermittlung§ 85c — Festlegung zu den besonderen Solaranlagen§ 85d — Festlegung zu flexibler Speichernutzung§ 86 — Bußgeldvorschriften§ 87 — Benachrichtigung und Beteiligung der Bundesnetzagentur bei bürgerlichen RechtsstreitigkeitenTeil 7 — Verordnungsermächtigungen, Berichte, Übergangsbestimmungen
Abschnitt 1 — Verordnungsermächtigungen
§ 88 — Verordnungsermächtigung zu Ausschreibungen für Biomasse§ 88a — Verordnungsermächtigung zu grenzüberschreitenden Ausschreibungen§ 88b — Verordnungsermächtigung zur Anschlussförderung von Güllekleinanlagen§ 88c — Verordnungsermächtigung zur Zielerreichung§ 88d — Verordnungsermächtigung zu Innovationsausschreibungen§ 88e — Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für innovative Konzepte mit wasserstoffbasierter Stromspeicherung§ 88f — Verordnungsermächtigung zu den Ausschreibungen für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus Grünem Wasserstoff§ 89 — Verordnungsermächtigung zur Stromerzeugung aus Biomasse§ 90 — Verordnungsermächtigung zu Nachhaltigkeitsanforderungen für Biomasse§ 91 — Verordnungsermächtigung zum Ausgleichsmechanismus§ 92 — Verordnungsermächtigung zu Herkunftsnachweisen und Regionalnachweisen§ 93 — Verordnungsermächtigung zu Anforderungen an Grünen Wasserstoff§ 94 — Verordnungsermächtigung zu systemdienlichem Anlagenbetrieb§ 95 — Weitere Verordnungsermächtigungen§ 96 — Gemeinsame BestimmungenAbschnitt 2 — Kooperationsausschuss, Monitoring, Berichte
§ 97 — Kooperationsausschuss§ 98 — Jährliches Monitoring zur Zielerreichung§ 99 — Erfahrungsbericht§ 99a — Fortschrittsbericht Windenergie an Land§ 99b — Bericht zur BürgerenergieAbschnitt 3 — Schlussbestimmungen
§ 100 — Übergangsbestimmungen§ 101 — Beihilferechtlicher Genehmigungsvorbehalt