Alle Vorschriften: EEG
§ 23 Allgemeine Bestimmungen zur Höhe der Zahlung
§ 23b Besondere Bestimmung zur Einspeisevergütung bei ausgeförderten Anlagen
§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.
§ 23a Besondere Bestimmung zur Höhe der Marktprämie
Die Höhe des Anspruchs auf die Marktprämie nach § 19 Absatz 1 Nummer 1 wird nach Anlage 1 berechnet.
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