(2) Das Ausschreibungsvolumen beträgt
- 1. im Jahr 2023 650 Megawatt zu installierende Leistung,
- 2. im Jahr 2024 1 400 Megawatt zu installierende Leistung,
- 3. im Jahr 2025 1 800 Megawatt zu installierende Leistung
- 4. in den Jahren 2026 bis 2029 jeweils 2 300 Megawatt zu installierende Leistung.
Das Ausschreibungsvolumen wird jeweils gleichmäßig auf die Gebotstermine eines Kalenderjahres verteilt. Abweichend von Satz 2 beträgt das Ausschreibungsvolumen im Jahr 2024 bei den Gebotsterminen am 1. Juni und 1. Oktober jeweils 550 Megawatt.