(2) Das Ausschreibungsvolumen beträgt
- 1. im Jahr 2023 5 850 Megawatt zu installierende Leistung,
- 2. im Jahr 2024 8 100 Megawatt zu installierende Leistung und
- 3. in den Jahren 2025 bis 2029 jeweils 9 900 Megawatt zu installierende Leistung.
Das Ausschreibungsvolumen wird jeweils gleichmäßig auf die Gebotstermine eines Kalenderjahres verteilt.