SGB VIII | Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe - (Artikel 1 des Gesetzes v. 26. Juni 1990, BGBl. I S. 1163)

166 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erstes Kapitel — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Recht auf Erziehung, Elternverantwortung, Jugendhilfe§ 2 — Aufgaben der Jugendhilfe§ 3 — Freie und öffentliche Jugendhilfe§ 4 — Zusammenarbeit der öffentlichen Jugendhilfe mit der freien Jugendhilfe§ 4a — Selbstorganisierte Zusammenschlüsse zur Selbstvertretung§ 5 — Wunsch- und Wahlrecht§ 6 — Geltungsbereich§ 7 — Begriffsbestimmungen§ 8 — Beteiligung von Kindern und Jugendlichen§ 8a — Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung§ 8b — Fachliche Beratung und Begleitung zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 9 — Grundrichtung der Erziehung, Gleichberechtigung von jungen Menschen§ 9a — Ombudsstellen§ 9b — Aufarbeitung§ 10 — Verhältnis zu anderen Leistungen und Verpflichtungen§ 10a — Beratung§ 10b — Verfahrenslotse

Zweites Kapitel — Leistungen der Jugendhilfe

Erster Abschnitt — Jugendarbeit, Jugendsozialarbeit, erzieherischer Kinder- und Jugendschutz

§ 11 — Jugendarbeit§ 12 — Förderung der Jugendverbände§ 13 — Jugendsozialarbeit§ 13a — Schulsozialarbeit§ 14 — Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz§ 15 — Landesrechtsvorbehalt

Zweiter Abschnitt — Förderung der Erziehung in der Familie

§ 16 — Allgemeine Förderung der Erziehung in der Familie§ 17 — Beratung in Fragen der Partnerschaft, Trennung und Scheidung§ 18 — Beratung und Unterstützung bei der Ausübung der Personensorge und des Umgangsrechts§ 19 — Gemeinsame Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 20 — Betreuung und Versorgung des Kindes in Notsituationen§ 21 — Unterstützung bei notwendiger Unterbringung zur Erfüllung der Schulpflicht

Dritter Abschnitt — Förderung von Kindern in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege

§ 22 — Grundsätze der Förderung§ 22a — Förderung in Tageseinrichtungen§ 23 — Förderung in Kindertagespflege§ 24 — Anspruch auf Förderung in Tageseinrichtungen und in Kindertagespflege§ 24a — Bericht zum Ausbaustand der ganztägigen Bildungs- und Betreuungsangebote für Grundschulkinder§ 25 — Unterstützung selbst organisierter Förderung von Kindern§ 26 — Landesrechtsvorbehalt

Vierter Abschnitt — Hilfe zur Erziehung, Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche, Hilfe für junge Volljährige

Erster Unterabschnitt — Hilfe zur Erziehung

§ 27 — Hilfe zur Erziehung§ 28 — Erziehungsberatung§ 29 — Soziale Gruppenarbeit§ 30 — Erziehungsbeistand, Betreuungshelfer§ 31 — Sozialpädagogische Familienhilfe§ 32 — Erziehung in einer Tagesgruppe§ 33 — Vollzeitpflege§ 34 — Heimerziehung, sonstige betreute Wohnform§ 35 — Intensive sozialpädagogische Einzelbetreuung

Zweiter Unterabschnitt — Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

§ 35a — Eingliederungshilfe für Kinder und Jugendliche mit seelischer Behinderung oder drohender seelischer Behinderung

Dritter Unterabschnitt — Gemeinsame Vorschriften für die Hilfe zur Erziehung und die Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche

§ 36 — Mitwirkung, Hilfeplan§ 36a — Steuerungsverantwortung, Selbstbeschaffung§ 36b — Zusammenarbeit beim Zuständigkeitsübergang§ 37 — Beratung und Unterstützung der Eltern, Zusammenarbeit bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 37a — Beratung und Unterstützung der Pflegeperson§ 37b — Sicherung der Rechte von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege§ 37c — Ergänzende Bestimmungen zur Hilfeplanung bei Hilfen außerhalb der eigenen Familie§ 38 — Zulässigkeit von Auslandsmaßnahmen§ 39 — Leistungen zum Unterhalt des Kindes oder des Jugendlichen§ 40 — Krankenhilfe

Vierter Unterabschnitt — Hilfe für junge Volljährige

§ 41 — Hilfe für junge Volljährige§ 41a — Nachbetreuung

Drittes Kapitel — Andere Aufgaben der Jugendhilfe

Erster Abschnitt — Vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen

§ 42 — Inobhutnahme von Kindern und Jugendlichen§ 42a — Vorläufige Inobhutnahme von ausländischen Kindern und Jugendlichen nach unbegleiteter Einreise§ 42b — Verfahren zur Verteilung unbegleiteter ausländischer Kinder und Jugendlicher§ 42c — Aufnahmequote§ 42d — Übergangsregelung§ 42e — Berichtspflicht§ 42f — Behördliches Verfahren zur Altersfeststellung

Zweiter Abschnitt — Schutz von Kindern und Jugendlichen in Familienpflege und in Einrichtungen

§ 43 — Erlaubnis zur Kindertagespflege§ 44 — Erlaubnis zur Vollzeitpflege§ 45 — Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung§ 45a — Einrichtung§ 46 — Prüfung vor Ort und nach Aktenlage§ 47 — Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen§ 48 — Tätigkeitsuntersagung§ 48a — Sonstige betreute Wohnform§ 49 — Landesrechtsvorbehalt

Dritter Abschnitt — Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren

§ 50 — Mitwirkung in Verfahren vor den Familiengerichten§ 51 — Beratung und Belehrung in Verfahren zur Annahme als Kind§ 52 — Mitwirkung in Verfahren nach dem Jugendgerichtsgesetz

Vierter Abschnitt — Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft für Kinder und Jugendliche, Auskunft über Nichtabgabe von Sorgeerklärungen

§ 52a — Beratung und Unterstützung bei Vaterschaftsfeststellung und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen§ 53 — Mitwirkung bei der Auswahl von Vormündern und Pflegern durch das Familiengericht§ 53a — Beratung und Unterstützung von Vormündern und Pflegern§ 54 — Anerkennung als Vormundschaftsverein§ 55 — Beistandschaft, Pflegschaft und Vormundschaft des Jugendamts§ 56 — Führung der Beistandschaft, der Pflegschaft und der Vormundschaft durch das Jugendamt§ 57 — Mitteilungspflichten des Jugendamts§ 58 — Auskunft über Alleinsorge aus dem Sorgeregister

Fünfter Abschnitt — Beurkundung, vollstreckbare Urkunden

§ 59 — Beurkundung§ 60 — Vollstreckbare Urkunden

Viertes Kapitel — Schutz von Sozialdaten

§ 61 — Anwendungsbereich§ 62 — Datenerhebung§ 63 — Datenspeicherung§ 64 — Datenübermittlung und -nutzung§ 65 — Besonderer Vertrauensschutz in der persönlichen und erzieherischen Hilfe§ 66 — Auskünfte aus dem Ausländerzentralregister§ 67 — (weggefallen)§ 68 — Sozialdaten im Bereich der Beistandschaft, Amtspflegschaft und der Amtsvormundschaft

Fünftes Kapitel — Träger der Jugendhilfe, Zusammenarbeit, Gesamtverantwortung

Erster Abschnitt — Träger der öffentlichen Jugendhilfe

§ 69 — Träger der öffentlichen Jugendhilfe, Jugendämter, Landesjugendämter§ 70 — Organisation des Jugendamts und des Landesjugendamts§ 71 — Jugendhilfeausschuss, Landesjugendhilfeausschuss§ 72 — Mitarbeiter, Fortbildung§ 72a — Tätigkeitsausschluss einschlägig vorbestrafter Personen

Zweiter Abschnitt — Zusammenarbeit mit der freien Jugendhilfe, ehrenamtliche Tätigkeit

§ 73 — Ehrenamtliche Tätigkeit§ 74 — Förderung der freien Jugendhilfe§ 74a — Finanzierung von Tageseinrichtungen für Kinder§ 75 — Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe§ 76 — Beteiligung anerkannter Träger der freien Jugendhilfe an der Wahrnehmung anderer Aufgaben§ 77 — Vereinbarungen über Kostenübernahme und Qualitätsentwicklung bei ambulanten Leistungen§ 78 — Arbeitsgemeinschaften

Dritter Abschnitt — Vereinbarungen über Leistungsangebote, Entgelte und Qualitätsentwicklung

§ 78a — Anwendungsbereich§ 78b — Voraussetzungen für die Übernahme des Leistungsentgelts§ 78c — Inhalt der Leistungs- und Entgeltvereinbarungen§ 78d — Vereinbarungszeitraum§ 78e — Örtliche Zuständigkeit für den Abschluss von Vereinbarungen§ 78f — Rahmenverträge§ 78g — Schiedsstelle

Vierter Abschnitt — Gesamtverantwortung, Jugendhilfeplanung

§ 79 — Gesamtverantwortung, Grundausstattung§ 79a — Qualitätsentwicklung in der Kinder- und Jugendhilfe§ 80 — Jugendhilfeplanung§ 81 — Strukturelle Zusammenarbeit mit anderen Stellen und öffentlichen Einrichtungen

Sechstes Kapitel — Zentrale Aufgaben

§ 82 — Aufgaben der Länder§ 83 — Aufgaben des Bundes, sachverständige Beratung§ 84 — Jugendbericht

Siebtes Kapitel — Zuständigkeit, Kostenerstattung

Erster Abschnitt — Sachliche Zuständigkeit

§ 85 — Sachliche Zuständigkeit

Zweiter Abschnitt — Örtliche Zuständigkeit

Erster Unterabschnitt — Örtliche Zuständigkeit für Leistungen

§ 86 — Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an Kinder, Jugendliche und ihre Eltern§ 86a — Örtliche Zuständigkeit für Leistungen an junge Volljährige§ 86b — Örtliche Zuständigkeit für Leistungen in gemeinsamen Wohnformen für Mütter/Väter und Kinder§ 86c — Fortdauernde Leistungsverpflichtung und Fallübergabe bei Zuständigkeitswechsel§ 86d — Verpflichtung zum vorläufigen Tätigwerden

Zweiter Unterabschnitt — Örtliche Zuständigkeit für andere Aufgaben

§ 87 — Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 87a — Örtliche Zuständigkeit für Erlaubnis, Meldepflichten und Untersagung§ 87b — Örtliche Zuständigkeit für die Mitwirkung in gerichtlichen Verfahren§ 87c — Örtliche Zuständigkeit für die Beistandschaft, die Pflegschaft, die Vormundschaft und die schriftliche Auskunft nach § 58§ 87d — Örtliche Zuständigkeit für weitere Aufgaben im Vormundschaftswesen§ 87e — Örtliche Zuständigkeit für Beurkundung und Beglaubigung

Dritter Unterabschnitt — Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland

§ 88 — Örtliche Zuständigkeit bei Aufenthalt im Ausland

Vierter Unterabschnitt — Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

§ 88a — Örtliche Zuständigkeit für vorläufige Maßnahmen, Leistungen und die Amtsvormundschaft für unbegleitete ausländische Kinder und Jugendliche

Dritter Abschnitt — Kostenerstattung

§ 89 — Kostenerstattung bei fehlendem gewöhnlichen Aufenthalt§ 89a — Kostenerstattung bei fortdauernder Vollzeitpflege§ 89b — Kostenerstattung bei vorläufigen Maßnahmen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen§ 89c — Kostenerstattung bei fortdauernder oder vorläufiger Leistungsverpflichtung§ 89d — Kostenerstattung bei Gewährung von Jugendhilfe nach der Einreise§ 89e — Schutz der Einrichtungsorte§ 89f — Umfang der Kostenerstattung§ 89g — Landesrechtsvorbehalt§ 89h — Übergangsvorschrift

Achtes Kapitel — Kostenbeteiligung

Erster Abschnitt — Pauschalierte Kostenbeteiligung

§ 90 — Pauschalierte Kostenbeteiligung

Zweiter Abschnitt — Kostenbeiträge für stationäre und teilstationäre Leistungen sowie vorläufige Maßnahmen

§ 91 — Anwendungsbereich§ 92 — Ausgestaltung der Heranziehung§ 93 — Berechnung des Einkommens§ 94 — Umfang der Heranziehung

Dritter Abschnitt — Überleitung von Ansprüchen

§ 95 — Überleitung von Ansprüchen§ 96 — (weggefallen)

Vierter Abschnitt — Ergänzende Vorschriften

§ 97 — Feststellung der Sozialleistungen§ 97a — Pflicht zur Auskunft§ 97b — (weggefallen)§ 97c — Erhebung von Gebühren und Auslagen

Neuntes Kapitel — Kinder- und Jugendhilfestatistik

§ 98 — Zweck und Umfang der Erhebung§ 99 — Erhebungsmerkmale§ 100 — Hilfsmerkmale§ 101 — Periodizität und Berichtszeitraum§ 102 — Auskunftspflicht§ 103 — Übermittlung

Zehntes Kapitel — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 104 — Bußgeldvorschriften§ 105 — Strafvorschriften

Elftes Kapitel — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 106 — Einschränkung eines Grundrechts§ 107 — (weggefallen)§ 108 — Übergangsregelung