(3) Zu den Schwerpunkten der Jugendarbeit gehören:
- 1. außerschulische Jugendbildung mit allgemeiner, politischer, sozialer, gesundheitlicher, kultureller, naturkundlicher und technischer Bildung,
- 2. Jugendarbeit in Sport, Spiel und Geselligkeit,
- 3. arbeitswelt-, schul- und familienbezogene Jugendarbeit,
- 4. internationale Jugendarbeit,
- 5. Kinder- und Jugenderholung,
- 6. Jugendberatung.