AZRG | Gesetz über das Ausländerzentralregister

60 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Kapitel 1 — Registerbehörde und Zweck des Registers

§ 1 — Registerbehörde, Bestandteile des Registers, Zweck des Registers

Kapitel 2 — Allgemeiner Datenbestand des Registers

Abschnitt 1 — Anlaß der Speicherung, Inhalt

§ 2 — Anlaß der Speicherung§ 3 — Allgemeiner Inhalt§ 4 — Übermittlungssperren§ 5 — Suchvermerke

Abschnitt 2 — Datenübermittlung an die Registerbehörde, Verantwortlichkeiten, Aufzeichnungspflicht

§ 6 — Übermittelnde Stellen, Inhalt der Datenübermittlung§ 7 — Übermittlung und Veränderung von Daten im Wege der Direkteingabe§ 8 — Verantwortung für den Registerinhalt, Datenpflege§ 8a — Datenabgleich§ 9 — Aufzeichnungspflicht bei Speicherung

Abschnitt 3 — Datenübermittlung durch die Registerbehörde, Dritte, an die Daten übermittelt werden

Unterabschnitt 1 — Datenübermittlung an öffentliche Stellen

§ 10 — Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung§ 11 — Zweckbestimmung, Weiterübermittlung von Daten§ 12 — Gruppenauskunft§ 13 — Aufzeichnungspflicht bei Datenübermittlung§ 14 — Datenübermittlung an alle öffentlichen Stellen§ 15 — Datenübermittlung an Ausländerbehörden, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Polizeibehörden, Staatsanwaltschaften, Vollzugseinrichtungen, Luftsicherheitsbehörden, atomrechtliche Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden, oberste Bundes- und Landesbehörden sowie das Bundesamt für Justiz§ 15a — Automatisierte Datenübermittlung§ 16 — Datenübermittlung an Gerichte§ 17 — Datenübermittlung an das Zollkriminalamt§ 17a — Datenübermittlung an die Zentralstelle für Finanztransaktionsuntersuchungen§ 17b — Datenübermittlung an die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung§ 18 — Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die Behörden der Zollverwaltung§ 18a — Datenübermittlung an die Träger der Sozialhilfe und die für die Durchführung des Asylbewerberleistungsgesetzes zuständigen Stellen§ 18b — Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit und die für die Durchführung der Grundsicherung für Arbeitsuchende zuständigen Stellen§ 18c — Datenübermittlung an die für den öffentlichen Gesundheitsdienst zuständigen Behörden§ 18d — Datenübermittlung an die Jugendämter, die Unterhaltsvorschussstellen und die Elterngeldstellen§ 18e — Datenübermittlung an die Meldebehörden§ 18f — Datenübermittlung an die Familienkasse Direktion und die Familienkassen der Bundesagentur für Arbeit§ 18g — Datenübermittlung an die Träger der Deutschen Rentenversicherung§ 19 — Datenübermittlung an die Staatsangehörigkeits- und Vertriebenenbehörden§ 20 — Datenübermittlung an die Verfassungsschutzbehörden, den Militärischen Abschirmdienst und den Bundesnachrichtendienst§ 21 — Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren§ 21a — Datenübermittlung an das Bundesverwaltungsamt im Rahmen des Registrier- und Asylverfahrens§ 22 — Abruf im automatisierten Verfahren§ 23 — Statistische Aufbereitung der Daten§ 23a — Datenübermittlung an die Bundesagentur für Arbeit für Zwecke der Beschäftigungsstatistik§ 24 — Planungsdaten§ 24a — Verarbeiten personenbezogener Daten für wissenschaftliche Zwecke

Unterabschnitt 2 — Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, Behörden anderer Staaten und über- oder zwischenstaatliche Stellen

§ 25 — Datenübermittlung an nichtöffentliche Stellen, die humanitäre oder soziale Aufgaben wahrnehmen§ 26 — Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen§ 26a — Datenübermittlung an die Europäische Kommission nach Artikel 27 der Richtlinie 2001/55/EG§ 27 — Datenübermittlung an sonstige nichtöffentliche Stellen

Kapitel 3 — Visadatei

§ 28 — Anlaß der Speicherung§ 29 — Inhalt§ 30 — Übermittelnde Stellen§ 31 — Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung§ 32 — Dritte, an die Daten übermittelt werden§ 33 — Abruf im automatisierten Verfahren

Kapitel 4 — Rechte der betroffenen Person

§ 34 — Auskunft an die betroffene Person; Datenschutzcockpit§ 34a — Datenschutzrechtliche Kontrolle

Kapitel 5 — Berichtigung von Daten, Löschung von Daten und Einschränkung der Verarbeitung

§ 35 — Berichtigung§ 36 — Löschung§ 37 — Einschränkung der Verarbeitung§ 38 — Unterrichtung beteiligter Stellen

Kapitel 6 — Weitere Behörden

§ 39 — Aufsichtsbehörden

Kapitel 7 — Schlußvorschriften

§ 40 — Rechtsverordnungen§ 41 — Verwaltungsvorschriften§ 42 — Strafvorschriften§ 43 — Aufhebung von Rechtsvorschriften§ 44 — Bestimmungen zum Verwaltungsverfahren