An die Zentralstelle für Sanktionsdurchsetzung werden zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach § 1 Absatz 1 des Sanktionsdurchsetzungsgesetzes zu Ausländern, die keine freizügigkeitsberechtigten Unionsbürger sind, auf Ersuchen die Grunddaten und, soweit vorhanden, folgende Daten übermittelt:
- 1. abweichende Namensschreibweisen,
- 2. andere Namen,
- 3. Aliaspersonalien und
- 4. Angaben zum Ausweispapier.