§ 21 Datenübermittlung an das Auswärtige Amt, die deutschen Auslandsvertretungen, das Bundesamt für Auswärtige Angelegenheiten und andere öffentliche Stellen im Visaverfahren und im beschleunigten Fachkräfteverfahren

Im Rahmen des Visaverfahrens werden auf Anfrage des Auswärtigen Amts, der deutschen Auslandsvertretungen oder des Bundesamts für Auswärtige …