§ 26 Datenübermittlung an Behörden anderer Staaten und an über- oder zwischenstaatliche Stellen

An Behörden von Staaten, die nach § 1 Absatz 6 Satz 2 des Bundesdatenschutzgesetzes als Drittstaaten gelten, und an über- oder zwischenstaatliche Stellen …