WHG | Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts
136 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Kapitel 1 — Allgemeine Bestimmungen
§ 1 — Zweck§ 2 — Anwendungsbereich§ 3 — Begriffsbestimmungen§ 4 — Gewässereigentum, Schranken des Grundeigentums§ 5 — Allgemeine SorgfaltspflichtenKapitel 2 — Bewirtschaftung von Gewässern
Abschnitt 1 — Gemeinsame Bestimmungen
§ 6 — Allgemeine Grundsätze der Gewässerbewirtschaftung§ 6a — Grundsätze für die Kosten von Wasserdienstleistungen und Wassernutzungen§ 7 — Bewirtschaftung nach Flussgebietseinheiten§ 8 — Erlaubnis, Bewilligung§ 9 — Benutzungen§ 10 — Inhalt der Erlaubnis und der Bewilligung§ 11 — Erlaubnis-, Bewilligungsverfahren§ 11a — Verfahren bei Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen§ 11b — Projektmanager§ 11c — Verfahren bei Wasserstoffinfrastrukturvorhaben§ 12 — Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis und der Bewilligung, Bewirtschaftungsermessen§ 13 — Inhalts- und Nebenbestimmungen der Erlaubnis und der Bewilligung§ 13a — Versagung und Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis für bestimmte Gewässerbenutzungen; unabhängige Expertenkommission§ 13b — Antragsunterlagen und Überwachung bei bestimmten Gewässerbenutzungen; Stoffregister§ 14 — Besondere Vorschriften für die Erteilung der Bewilligung§ 15 — Gehobene Erlaubnis§ 16 — Ausschluss privatrechtlicher Abwehransprüche§ 17 — Zulassung vorzeitigen Beginns§ 18 — Widerruf der Erlaubnis und der Bewilligung§ 19 — Planfeststellungen und bergrechtliche Betriebspläne§ 20 — Alte Rechte und alte Befugnisse§ 21 — Anmeldung alter Rechte und alter Befugnisse§ 22 — Ausgleich zwischen konkurrierenden Gewässerbenutzungen§ 23 — Rechtsverordnungen zur Gewässerbewirtschaftung§ 24 — Erleichterungen für EMAS-StandorteAbschnitt 2 — Bewirtschaftung oberirdischer Gewässer
§ 25 — Gemeingebrauch§ 26 — Eigentümer- und Anliegergebrauch§ 27 — Bewirtschaftungsziele für oberirdische Gewässer§ 28 — Einstufung künstlicher und erheblich veränderter Gewässer§ 29 — Fristen zur Erreichung der Bewirtschaftungsziele§ 30 — Abweichende Bewirtschaftungsziele§ 31 — Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen§ 32 — Reinhaltung oberirdischer Gewässer§ 33 — Mindestwasserführung§ 34 — Durchgängigkeit oberirdischer Gewässer§ 35 — Wasserkraftnutzung§ 36 — Anlagen in, an, über und unter oberirdischen Gewässern§ 37 — Wasserabfluss§ 38 — Gewässerrandstreifen§ 38a — Landwirtschaftlich genutzte Flächen mit Hangneigung an Gewässern§ 39 — Gewässerunterhaltung§ 40 — Träger der Unterhaltungslast§ 41 — Besondere Pflichten bei der Gewässerunterhaltung§ 42 — Behördliche Entscheidungen zur GewässerunterhaltungAbschnitt 3 — Bewirtschaftung von Küstengewässern
§ 43 — Erlaubnisfreie Benutzungen von Küstengewässern§ 44 — Bewirtschaftungsziele für Küstengewässer§ 45 — Reinhaltung von KüstengewässernAbschnitt 3a — Bewirtschaftung von Meeresgewässern
§ 45a — Bewirtschaftungsziele für Meeresgewässer§ 45b — Zustand der Meeresgewässer§ 45c — Anfangsbewertung§ 45d — Beschreibung des guten Zustands der Meeresgewässer§ 45e — Festlegung von Zielen§ 45f — Überwachungsprogramme§ 45g — Fristverlängerungen; Ausnahmen von den Bewirtschaftungszielen§ 45h — Maßnahmenprogramme§ 45i — Beteiligung der Öffentlichkeit§ 45j — Überprüfung und Aktualisierung§ 45k — Koordinierung§ 45l — Zuständigkeit im Bereich der deutschen ausschließlichen Wirtschaftszone und des FestlandsockelsAbschnitt 4 — Bewirtschaftung des Grundwassers
§ 46 — Erlaubnisfreie Benutzungen des Grundwassers§ 47 — Bewirtschaftungsziele für das Grundwasser§ 48 — Reinhaltung des Grundwassers§ 49 — ErdaufschlüsseKapitel 3 — Besondere wasserwirtschaftliche Bestimmungen
Abschnitt 1 — Öffentliche Wasserversorgung, Wasserschutzgebiete, Heilquellenschutz
§ 50 — Öffentliche Wasserversorgung; Ermächtigung zum Erlass von Rechtsverordnungen§ 51 — Festsetzung von Wasserschutzgebieten§ 52 — Besondere Anforderungen in Wasserschutzgebieten§ 53 — HeilquellenschutzAbschnitt 2 — Abwasserbeseitigung
§ 54 — Begriffsbestimmungen für die Abwasserbeseitigung§ 55 — Grundsätze der Abwasserbeseitigung§ 56 — Pflicht zur Abwasserbeseitigung§ 57 — Einleiten von Abwasser in Gewässer§ 58 — Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen§ 59 — Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen§ 60 — Abwasseranlagen§ 61 — Selbstüberwachung bei Abwassereinleitungen und AbwasseranlagenAbschnitt 3 — Umgang mit wassergefährdenden Stoffen
§ 62 — Anforderungen an den Umgang mit wassergefährdenden Stoffen§ 62a — Nationales Aktionsprogramm zum Schutz von Gewässern vor Nitrateinträgen aus Anlagen§ 63 — EignungsfeststellungAbschnitt 4 — Gewässerschutzbeauftragte
§ 64 — Bestellung von Gewässerschutzbeauftragten§ 65 — Aufgaben von Gewässerschutzbeauftragten§ 66 — Weitere anwendbare VorschriftenAbschnitt 5 — Gewässerausbau, Deich-, Damm- und Küstenschutzbauten
§ 67 — Grundsatz, Begriffsbestimmung§ 68 — Planfeststellung, Plangenehmigung§ 69 — Abschnittsweise Zulassung, vorzeitiger Beginn§ 70 — Anwendbare Vorschriften, Verfahren§ 70a — Planfeststellungsverfahren bei Häfen im transeuropäischen Verkehrsnetz§ 71 — Enteignungsrechtliche Regelungen§ 71a — Vorzeitige BesitzeinweisungAbschnitt 6 — Hochwasserschutz
§ 72 — Hochwasser§ 73 — Bewertung von Hochwasserrisiken, Risikogebiete§ 74 — Gefahrenkarten und Risikokarten§ 75 — Risikomanagementpläne§ 76 — Überschwemmungsgebiete an oberirdischen Gewässern§ 77 — Rückhalteflächen, Bevorratung§ 78 — Bauliche Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete§ 78a — Sonstige Schutzvorschriften für festgesetzte Überschwemmungsgebiete§ 78b — Risikogebiete außerhalb von Überschwemmungsgebieten§ 78c — Heizölverbraucheranlagen in Überschwemmungsgebieten und in weiteren Risikogebieten§ 78d — Hochwasserentstehungsgebiete§ 79 — Information und aktive Beteiligung§ 80 — Koordinierung§ 81 — Vermittlung durch die BundesregierungAbschnitt 7 — Wasserwirtschaftliche Planung und Dokumentation
§ 82 — Maßnahmenprogramm§ 83 — Bewirtschaftungsplan§ 84 — Fristen für Maßnahmenprogramme und Bewirtschaftungspläne§ 85 — Aktive Beteiligung interessierter Stellen§ 86 — Veränderungssperre zur Sicherung von Planungen§ 87 — Wasserbuch§ 88 — Informationsbeschaffung und -übermittlungAbschnitt 8 — Haftung für Gewässerveränderungen
§ 89 — Haftung für Änderungen der Wasserbeschaffenheit§ 90 — Sanierung von GewässerschädenAbschnitt 9 — Duldungs- und Gestattungsverpflichtungen
§ 91 — Gewässerkundliche Maßnahmen§ 92 — Veränderung oberirdischer Gewässer§ 93 — Durchleitung von Wasser und Abwasser§ 94 — Mitbenutzung von Anlagen§ 95 — Entschädigung für Duldungs- und GestattungsverpflichtungenKapitel 4 — Entschädigung, Ausgleich, Vorkaufsrecht
§ 96 — Art und Umfang von Entschädigungspflichten§ 97 — Entschädigungspflichtige Person§ 98 — Entschädigungsverfahren§ 99 — Ausgleich§ 99a — VorkaufsrechtKapitel 5 — Gewässeraufsicht
§ 100 — Aufgaben der Gewässeraufsicht§ 101 — Befugnisse der Gewässeraufsicht§ 102 — Gewässeraufsicht bei Anlagen und Einrichtungen der VerteidigungKapitel 6 — Bußgeld- und Überleitungsbestimmungen
§ 103 — Bußgeldvorschriften§ 104 — Überleitung bestehender Erlaubnisse und Bewilligungen§ 104a — Ausnahmen von der Erlaubnispflicht bei bestehenden Anlagen zur untertägigen Ablagerung von Lagerstättenwasser§ 105 — Überleitung bestehender sonstiger Zulassungen§ 106 — Überleitung bestehender Schutzgebietsfestsetzungen§ 107 — Übergangsbestimmung für industrielle Abwasserbehandlungsanlagen und Abwassereinleitungen aus Industrieanlagen§ 108 — Übergangsbestimmung für Verfahren zur Zulassung von Vorhaben zur Erzeugung von Energie aus erneuerbaren Quellen