(4) BVT-Schlussfolgerungen sind ein nach Artikel 13 Absatz 5 der Richtlinie 2010/75/EU von der Europäischen Kommission erlassenes Dokument, das die Teile eines BVT-Merkblatts mit den Schlussfolgerungen in Bezug auf Folgendes enthält:
- 1. die besten verfügbaren Techniken, ihre Beschreibung und Informationen zur Bewertung ihrer Anwendbarkeit,
- 2. die mit den besten verfügbaren Techniken assoziierten Emissionswerte,
- 3. die zu den Nummern 1 und 2 gehörigen Überwachungsmaßnahmen,
- 4. die zu den Nummern 1 und 2 gehörigen Verbrauchswerte sowie
- 5. die gegebenenfalls einschlägigen Standortsanierungsmaßnahmen.