SGB VII | Siebtes Buch Sozialgesetzbuch - Gesetzliche Unfallversicherung - (Artikel 1 des Gesetzes vom 7. August 1996, BGBl. I S. 1254)

252 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erstes Kapitel — Aufgaben, versicherter Personenkreis, Versicherungsfall

Erster Abschnitt — Aufgaben der Unfallversicherung

§ 1 — Prävention, Rehabilitation, Entschädigung

Zweiter Abschnitt — Versicherter Personenkreis

§ 2 — Versicherung kraft Gesetzes§ 3 — Versicherung kraft Satzung§ 4 — Versicherungsfreiheit§ 5 — Versicherungsbefreiung§ 6 — Freiwillige Versicherung

Dritter Abschnitt — Versicherungsfall

§ 7 — Begriff§ 8 — Arbeitsunfall§ 9 — Berufskrankheit§ 10 — Erweiterung in der See- und Binnenschiffahrt§ 11 — Mittelbare Folgen eines Versicherungsfalls§ 12 — Versicherungsfall einer Leibesfrucht§ 12a — Gesundheitsschaden im Zusammenhang mit der Spende von Blut oder körpereigenen Organen, Organteilen oder Gewebe§ 13 — Sachschäden bei Hilfeleistungen

Zweites Kapitel — Prävention

§ 14 — Grundsatz§ 15 — Unfallverhütungsvorschriften§ 16 — Geltung bei Zuständigkeit anderer Unfallversicherungsträger und für ausländische Unternehmen§ 17 — Überwachung und Beratung§ 18 — Aufsichtspersonen§ 19 — Befugnisse der Aufsichtspersonen§ 20 — Zusammenarbeit mit Dritten§ 21 — Verantwortung des Unternehmers, Mitwirkung der Versicherten§ 22 — Sicherheitsbeauftragte§ 23 — Aus- und Fortbildung§ 24 — Überbetrieblicher arbeitsmedizinischer und sicherheitstechnischer Dienst§ 25 — Bericht gegenüber dem Bundestag

Drittes Kapitel — Leistungen nach Eintritt eines Versicherungsfalls

Erster Abschnitt — Heilbehandlung, Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben, Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen, Pflege, Geldleistungen

Erster Unterabschnitt — Anspruch und Leistungsarten

§ 26 — Grundsatz

Zweiter Unterabschnitt — Heilbehandlung

§ 27 — Umfang der Heilbehandlung, Anschluss an die Telematikinfrastruktur§ 27a — Nutzung der Telematikinfrastruktur§ 28 — Ärztliche und zahnärztliche Behandlung§ 29 — Arznei- und Verbandmittel§ 30 — Heilmittel§ 31 — Hilfsmittel§ 32 — Häusliche Krankenpflege§ 33 — Behandlung in Krankenhäusern und Rehabilitationseinrichtungen§ 34 — Durchführung der Heilbehandlung

Dritter Unterabschnitt — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

§ 35 — Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben§ 36 — (weggefallen)

Vierter Unterabschnitt — Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen

§ 39 — Leistungen zur Sozialen Teilhabe und ergänzende Leistungen§ 40 — Kraftfahrzeughilfe§ 41 — Wohnungshilfe§ 42 — Haushaltshilfe und Kinderbetreuungskosten§ 43 — Reisekosten

Fünfter Unterabschnitt — Leistungen bei Pflegebedürftigkeit

§ 44 — Pflege

Sechster Unterabschnitt — Geldleistungen während der Heilbehandlung und der Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben

§ 45 — Voraussetzungen für das Verletztengeld§ 46 — Beginn und Ende des Verletztengeldes§ 47 — Höhe des Verletztengeldes§ 47a — Beitragszahlung der Unfallversicherungsträger an berufsständische Versorgungseinrichtungen und private Krankenversicherungen§ 48 — Verletztengeld bei Wiedererkrankung§ 49 — Übergangsgeld§ 50 — Höhe und Berechnung des Übergangsgeldes§ 51 — (weggefallen)§ 52 — Anrechnung von Einkommen auf Verletzten- und Übergangsgeld

Siebter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die Versicherten in der Seefahrt

§ 53 — Vorrang der medizinischen Betreuung durch die Reeder

Achter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

§ 54 — Betriebs- und Haushaltshilfe§ 55 — Art und Form der Betriebs- und Haushaltshilfe§ 55a — Sonstige Ansprüche, Verletztengeld

Zweiter Abschnitt — Renten, Beihilfen, Abfindungen

Erster Unterabschnitt — Renten an Versicherte

§ 56 — Voraussetzungen und Höhe des Rentenanspruchs§ 57 — Erhöhung der Rente bei Schwerverletzten§ 58 — Erhöhung der Rente bei Arbeitslosigkeit§ 59 — Höchstbetrag bei mehreren Renten§ 60 — Minderung bei Heimpflege§ 61 — Renten für Beamte und Berufssoldaten§ 62 — Rente als vorläufige Entschädigung

Zweiter Unterabschnitt — Leistungen an Hinterbliebene

§ 63 — Leistungen bei Tod§ 64 — Sterbegeld und Erstattung von Überführungskosten§ 65 — Witwen- und Witwerrente§ 66 — Witwen- und Witwerrente an frühere Ehegatten; mehrere Berechtigte§ 67 — Voraussetzungen der Waisenrente§ 68 — Höhe der Waisenrente§ 69 — Rente an Verwandte der aufsteigenden Linie§ 70 — Höchstbetrag der Hinterbliebenenrenten§ 71 — Witwen-, Witwer- und Waisenbeihilfe

Dritter Unterabschnitt — Beginn, Änderung und Ende von Renten

§ 72 — Beginn von Renten§ 73 — Änderungen und Ende von Renten§ 74 — Ausnahmeregelungen für die Änderung von Renten

Vierter Unterabschnitt — Abfindung

§ 75 — Abfindung mit einer Gesamtvergütung§ 76 — Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit unter 40 vom Hundert§ 77 — Wiederaufleben der abgefundenen Rente§ 78 — Abfindung bei Minderung der Erwerbsfähigkeit ab 40 vom Hundert§ 79 — Umfang der Abfindung§ 80 — Abfindung bei Wiederheirat

Fünfter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

§ 80a — Voraussetzungen für den Rentenanspruch, Wartezeit

Dritter Abschnitt — Jahresarbeitsverdienst

Erster Unterabschnitt — Allgemeines

§ 81 — Jahresarbeitsverdienst als Berechnungsgrundlage

Zweiter Unterabschnitt — Erstmalige Festsetzung

§ 82 — Regelberechnung§ 83 — Jahresarbeitsverdienst kraft Satzung§ 84 — Jahresarbeitsverdienst bei Berufskrankheiten§ 85 — Mindest- und Höchstjahresarbeitsverdienst§ 86 — (weggefallen)§ 87 — Jahresarbeitsverdienst nach billigem Ermessen§ 88 — Erhöhung des Jahresarbeitsverdienstes für Hinterbliebene§ 89 — Berücksichtigung von Anpassungen

Dritter Unterabschnitt — Neufestsetzung

§ 90 — Neufestsetzung nach Altersstufen§ 91 — Neufestsetzung nach Schul- oder Berufsausbildung

Vierter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die bei der Berufsgenossenschaft Verkehrswirtschaft Post-Logistik Telekommunikation versicherten Seeleute und ihre Hinterbliebenen

§ 92 — Jahresarbeitsverdienst für Seeleute

Fünfter Unterabschnitt — Besondere Vorschriften für die Versicherten der landwirtschaftlichen Unfallversicherung und ihre Hinterbliebenen

§ 93 — Jahresarbeitsverdienst für landwirtschaftliche Unternehmer, ihre Ehegatten und Familienangehörigen

Vierter Abschnitt — Mehrleistungen

§ 94 — Mehrleistungen

Fünfter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften für Leistungen

§ 95 — Anpassung von Geldleistungen§ 96 — Fälligkeit, Auszahlung und Berechnungsgrundsätze§ 97 — Leistungen ins Ausland§ 98 — Anrechnung anderer Leistungen§ 99 — Wahrnehmung von Aufgaben durch die Deutsche Post AG§ 100 — Verordnungsermächtigung§ 101 — Ausschluß oder Minderung von Leistungen§ 102 — Schriftform§ 103 — Zwischennachricht, Unfalluntersuchung

Viertes Kapitel — Haftung von Unternehmern, Unternehmensangehörigen und anderen Personen

Erster Abschnitt — Beschränkung der Haftung gegenüber Versicherten, ihren Angehörigen und Hinterbliebenen

§ 104 — Beschränkung der Haftung der Unternehmer§ 105 — Beschränkung der Haftung anderer im Betrieb tätiger Personen§ 106 — Beschränkung der Haftung anderer Personen§ 107 — Besonderheiten in der Seefahrt§ 108 — Bindung der Gerichte§ 109 — Feststellungsberechtigung von in der Haftung beschränkten Personen

Zweiter Abschnitt — Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern

§ 110 — Haftung gegenüber den Sozialversicherungsträgern§ 111 — Haftung des Unternehmens§ 112 — Bindung der Gerichte§ 113 — Verjährung

Fünftes Kapitel — Organisation

Erster Abschnitt — Unfallversicherungsträger

§ 114 — Unfallversicherungsträger§ 115 — Prävention bei der Unfallversicherung Bund und Bahn§ 116 — Unfallversicherungsträger im Landesbereich§ 117 — Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich§ 118 — Vereinigung von Berufsgenossenschaften§ 119 — (weggefallen)§ 119a — (weggefallen)§ 120 — Bundes- und Landesgarantie

Zweiter Abschnitt — Zuständigkeit

Erster Unterabschnitt — Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 121 — Zuständigkeit der gewerblichen Berufsgenossenschaften§ 122 — Sachliche und örtliche Zuständigkeit

Zweiter Unterabschnitt — Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

§ 123 — Zuständigkeit der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft§ 124 — Bestandteile des landwirtschaftlichen Unternehmens

Dritter Unterabschnitt — Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

§ 125 — Zuständigkeit der Unfallversicherung Bund und Bahn§ 126 — (weggefallen)§ 127 — (weggefallen)§ 128 — Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im Landesbereich§ 129 — Zuständigkeit der Unfallversicherungsträger im kommunalen Bereich§ 129a — Zuständigkeit bei gemeinsamer Beteiligung von Bund, Ländern, Gemeinden oder Gemeindeverbänden an Unternehmen

Vierter Unterabschnitt — Gemeinsame Vorschriften über die Zuständigkeit

§ 130 — Örtliche Zuständigkeit§ 131 — Zuständigkeit für Hilfs- und Nebenunternehmen§ 132 — Zuständigkeit für Unfallversicherungsträger§ 133 — Zuständigkeit für Versicherte§ 134 — Zuständigkeit bei Berufskrankheiten§ 135 — Versicherung nach mehreren Vorschriften§ 136 — Bescheid über die Zuständigkeit, Begriff des Unternehmers§ 136a — Unternehmernummer§ 136b — Verarbeitung zu Zwecken des Unternehmensbasisdatenregisters§ 136c — Betriebsstättenverzeichnis§ 137 — Wirkung von Zuständigkeitsänderungen§ 138 — Unterrichtung der Versicherten§ 139 — Vorläufige Zuständigkeit§ 139a — Deutsche Verbindungsstelle Unfallversicherung – Ausland

Dritter Abschnitt — Weitere Versicherungseinrichtungen

§ 140 — Haftpflicht- und Auslandsversicherung§ 141 — Träger der Versicherungseinrichtungen, Aufsicht§ 142 — Gemeinsame Einrichtungen§ 143 — (weggefallen)

Vierter Abschnitt — Dienstrecht

§ 144 — Dienstordnung§ 145 — Regelungen in der Dienstordnung§ 146 — Verletzung der Dienstordnung§ 147 — Aufstellung und Änderung der Dienstordnung§ 147a — Dienstbezüge der Geschäftsführer der gewerblichen Berufsgenossenschaften und der Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau§ 148 — Dienstrechtliche Vorschriften für die Unfallversicherung Bund und Bahn§ 149 — Dienstrechtliche Vorschriften für die gewerblichen Berufsgenossenschaften

Sechstes Kapitel — Aufbringung der Mittel

Erster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften

Erster Unterabschnitt — Beitragspflicht

§ 150 — Beitragspflichtige§ 151 — Beitragserhebung bei überbetrieblichen arbeitsmedizinischen und sicherheitstechnischen Diensten

Zweiter Unterabschnitt — Beitragshöhe

§ 152 — Umlage§ 153 — Berechnungsgrundlagen§ 154 — Berechnungsgrundlagen in besonderen Fällen§ 155 — Beiträge nach der Zahl der Versicherten§ 156 — Beiträge nach einem auf Arbeitsstunden aufgeteilten Arbeitsentgelt§ 157 — Gefahrtarif§ 158 — Genehmigung§ 159 — Veranlagung der Unternehmen zu den Gefahrklassen§ 160 — Änderung der Veranlagung§ 161 — Mindestbeitrag§ 162 — Zuschläge, Nachlässe, Prämien§ 163 — Beitragszuschüsse für Küstenfischer

Dritter Unterabschnitt — Vorschüsse und Sicherheitsleistungen

§ 164 — Beitragsvorschüsse und Sicherheitsleistungen

Vierter Unterabschnitt — Umlageverfahren

§ 165 — Nachweise§ 166 — Auskunftspflicht der Unternehmer und Beitragsüberwachung§ 167 — Beitragsberechnung§ 168 — Beitragsbescheid§ 169 — Erhebung von Säumniszuschlägen§ 170 — Beitragszahlung an einen anderen Unfallversicherungsträger

Fünfter Unterabschnitt — Betriebsmittel, Rücklage und Verwaltungsvermögen

§ 171 — (weggefallen)§ 172 — Betriebsmittel§ 172a — Rücklage§ 172b — Verwaltungsvermögen§ 172c — Altersrückstellungen

Sechster Unterabschnitt — Zusammenlegung und Teilung der Last, Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten, Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

§ 173 — Zusammenlegung und Teilung der Last§ 174 — Teilung der Entschädigungslast bei Berufskrankheiten§ 175 — Erstattungsansprüche der landwirtschaftlichen Berufsgenossenschaft

Siebter Unterabschnitt — Lastenverteilung zwischen den gewerblichen Berufsgenossenschaften

§ 176 — Grundsatz§ 177 — Begriffsbestimmungen§ 178 — Gemeinsame Tragung der Rentenlasten§ 179 — Sonderregelung bei außergewöhnlicher Belastung§ 180 — Freibeträge, Unternehmen ohne Gewinnerzielungsabsicht§ 181 — Durchführung des Ausgleichs

Zweiter Abschnitt — Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung

§ 182 — Berechnungsgrundlagen§ 183 — Umlageverfahren§ 183a — Rechenschaft über die Verwendung der Mittel§ 184 — Rücklage§ 184a — (weggefallen)§ 184b — (weggefallen)§ 184c — (weggefallen)§ 184d — (weggefallen)

Dritter Abschnitt — Besondere Vorschriften für die Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand

§ 185 — Gemeindeunfallversicherungsverbände, Unfallkassen der Länder und Gemeinden, gemeinsame Unfallkassen, Feuerwehr-Unfallkassen§ 186 — Aufwendungen der Unfallversicherung Bund und Bahn

Vierter Abschnitt — Gemeinsame Vorschriften

Erster Unterabschnitt — Berechnungsgrundsätze

§ 187 — Berechnungsgrundsätze

Zweiter Unterabschnitt — Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren

§ 187a — Reduzierung der Kosten für Verwaltung und Verfahren in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Siebtes Kapitel — Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern und ihre Beziehungen zu Dritten

Erster Abschnitt — Zusammenarbeit der Unfallversicherungsträger mit anderen Leistungsträgern

§ 188 — Auskunftspflicht der Krankenkassen§ 189 — Beauftragung einer Krankenkasse§ 190 — Pflicht der Unfallversicherungsträger zur Benachrichtigung der Rentenversicherungsträger beim Zusammentreffen von Renten

Zweiter Abschnitt — Beziehungen der Unfallversicherungsträger zu Dritten

§ 191 — Unterstützungspflicht der Unternehmer§ 192 — Mitteilungs- und Auskunftspflichten von Unternehmern und Bauherren§ 193 — Pflicht zur Anzeige eines Versicherungsfalls durch die Unternehmer§ 194 — Meldepflicht der Eigentümer von Seeschiffen§ 195 — Unterstützungs- und Mitteilungspflichten von Kammern und der für die Erteilung einer Gewerbe- oder Bauerlaubnis zuständigen Behörden§ 196 — Mitteilungspflichten der Schiffsvermessungs- und -registerbehörden§ 197 — Übermittlungspflicht weiterer Behörden§ 198 — Auskunftspflicht der Grundstückseigentümer

Achtes Kapitel — Datenschutz

Erster Abschnitt — Grundsätze

§ 199 — Verarbeitung von Daten durch die Unfallversicherungsträger§ 200 — Einschränkung der Übermittlungsbefugnis

Zweiter Abschnitt — Datenverarbeitung durch Ärzte

§ 201 — Erhebung, Speicherung und Übermittlung von Daten durch Ärzte und Psychotherapeuten§ 202 — Anzeigepflicht von Ärzten bei Berufskrankheiten§ 203 — Auskunftspflicht von Ärzten

Dritter Abschnitt — Dateisysteme

§ 204 — Errichtung eines Dateisystems für mehrere Unfallversicherungsträger§ 205 — (weggefallen)

Vierter Abschnitt — Sonstige Vorschriften

§ 206 — Verarbeitung von Daten für die Forschung zur Bekämpfung von Berufskrankheiten§ 207 — Verarbeitung von Daten zur Verhütung von Versicherungsfällen und arbeitsbedingten Gesundheitsgefahren§ 208 — Auskünfte der Deutschen Post AG

Neuntes Kapitel — Bußgeldvorschriften

§ 209 — Bußgeldvorschriften§ 210 — Zuständige Verwaltungsbehörde§ 211 — Zusammenarbeit bei der Verfolgung und Ahndung von Ordnungswidrigkeiten

Zehntes Kapitel — Übergangsrecht

§ 212 — Grundsatz§ 213 — Versicherungsschutz§ 214 — Geltung auch für frühere Versicherungsfälle§ 215 — Sondervorschriften für Versicherungsfälle in dem in Artikel 3 des Einigungsvertrages genannten Gebiet§ 216 — (weggefallen)§ 217 — Bestandsschutz§ 218 — (weggefallen)§ 218a — Leistungen an Hinterbliebene§ 218b — Rückwirkende Anerkennung von Berufskrankheiten§ 218c — Auszahlung laufender Geldleistungen bei Beginn vor dem 1. April 2004§ 218d — Besondere Zuständigkeiten§ 218e — Übergangsregelungen aus Anlass des Übergangs der Beitragsüberwachung auf die Träger der Deutschen Rentenversicherung§ 218f — Evaluation§ 218g — Übergangsregelungen bei epidemischer Lage von nationaler Tragweite§ 219 — (weggefallen)§ 219a — Altersrückstellungen§ 220 — Ausgleich unter den gewerblichen Berufsgenossenschaften§ 221 — Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung§ 221a — Verarbeitung von Daten durch die landwirtschaftliche Berufsgenossenschaft§ 221b — Übergangszeit und Beitragsangleichung in der landwirtschaftlichen Unfallversicherung

Elftes Kapitel — Übergangsvorschriften zur Neuorganisation der gesetzlichen Unfallversicherung

§ 222 — Neuorganisation der gewerblichen Berufsgenossenschaften§ 223 — Neuorganisation der landesunmittelbaren Unfallversicherungsträger der öffentlichen Hand