§ 106 Beschränkung der Haftung anderer Personen

In den in § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 genannten Unternehmen gelten die §§ 104 und 105 entsprechend für die Ersatzpflicht der in § 2 Abs. 1 Nr. 2, 3 und 8 …