(2) Zu den Reisekosten gehören
- 1. Fahr- und Transportkosten,
- 2. Verpflegungs- und Übernachtungskosten,
- 3. Kosten des Gepäcktransports,
- 4. Wegstreckenentschädigung
für die Versicherten und für eine wegen des Gesundheitsschadens erforderliche Begleitperson.