§ 221 Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
(weggefallen) § 80a ist nur auf Versicherungsfälle anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind. (weggefallen) (weggefallen) (weggefallen)
§
221
Besondere Vorschriften für die landwirtschaftliche Unfallversicherung
(1) (weggefallen)
(2) § 80a ist nur auf Versicherungsfälle anwendbar, die nach dem 31. Dezember 2007 eingetreten sind.