Alle Vorschriften: SGB VII
§ 160 Änderung der Veranlagung
§ 162 Zuschläge, Nachlässe, Prämien
§ 161 Mindestbeitrag
Die Satzung kann bestimmen, daß ein einheitlicher Mindestbeitrag erhoben wird.
§ 161 Mindestbeitrag
Die Satzung kann bestimmen, daß ein einheitlicher Mindestbeitrag erhoben wird.
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