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WiPrO | Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer
202 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Erster Teil — Allgemeine Vorschriften
§ 1
— Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
§ 2
— Inhalt der Tätigkeit
§ 3
— Berufliche Niederlassung
§ 4
— Wirtschaftsprüferkammer
§ 4a
— Verfahren über eine einheitliche Stelle
§ 4b
— Frist für den Erlass von Verwaltungsakten
Zweiter Teil — Voraussetzungen für die Berufsausübung
Erster Abschnitt — Zulassung zur Prüfung
§ 5
— Prüfungsstelle; Rechtsschutz
§ 6
— Verbindliche Auskunft
§ 7
— Antrag auf Zulassung zur Prüfung
§ 8
— Voraussetzungen für die Zulassung (Vorbildung)
§ 8a
— Anerkannte Hochschulausbildungsgänge; Verordnungsermächtigung
§ 9
— Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung
§ 10
— (weggefallen)
Zweiter Abschnitt — Prüfung
§ 12
— Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung
§ 13
— Verkürzte Prüfung für Steuerberater
§ 13a
— Verkürzte Prüfung für vereidigte Buchprüfer
§ 13b
— Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungsermächtigung
§ 14
— Verordnungsermächtigung zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens
§ 14a
— Zulassungs- und Prüfungsgebühren
Dritter Abschnitt — Bestellung
§ 15
— Bestellungsbehörde
§ 16
— Versagung der Bestellung
§ 16a
— Ärztliches Gutachten im Bestellungsverfahren
§ 16b
— Aussetzung des Bestellungsverfahrens
§ 17
— Berufsurkunde und Berufseid
§ 18
— Berufsbezeichnung
§ 19
— Erlöschen der Bestellung
§ 20
— Rücknahme und Widerruf der Bestellung
§ 20a
— Ärztliches Gutachten im Widerrufsverfahren
§ 21
— Zuständigkeit
§ 22
— (weggefallen)
§ 23
— Wiederbestellung
§ 24
— (weggefallen)
Vierter Abschnitt — (weggefallen)
§ 25
— (weggefallen)
§ 26
— (weggefallen)
Fünfter Abschnitt — Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
§ 27
— Rechtsform
§ 28
— Voraussetzungen für die Anerkennung
§ 29
— Zuständigkeit und Verfahren
§ 30
— Änderungsanzeige
§ 31
— Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"
§ 32
— Bestätigungsvermerke
§ 33
— Erlöschen der Anerkennung
§ 34
— Rücknahme und Widerruf der Anerkennung
§ 35
— (weggefallen)
§ 36
— (weggefallen)
Sechster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren
§ 36a
— Untersuchungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht; Datenübermittlung
Siebenter Abschnitt — Berufsregister
§ 37
— Registerführende Stelle
§ 38
— Eintragung
§ 39
— Löschung
§ 40
— Verfahren
§ 40a
— Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
Achter Abschnitt — Verwaltungsgerichtliches Verfahren
§ 41
— Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer
§ 42
— (weggefallen)
Dritter Teil — Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer
§ 43
— Allgemeine Berufspflichten
§ 43a
— Regeln der Berufsausübung
§ 44
— Eigenverantwortliche Tätigkeit
§ 44a
— Wirtschaftsprüfer im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis
§ 44b
— Gemeinsame Berufsausübung
§ 45
— Prokuristen
§ 46
— Beurlaubung
§ 47
— Zweigniederlassungen
§ 48
— Siegel
§ 49
— Versagung der Tätigkeit
§ 50
— Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen
§ 50a
— Inanspruchnahme von Dienstleistungen
§ 51
— Mitteilung der Ablehnung eines Auftrages
§ 51a
— Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe
§ 51b
— Handakten
§ 51c
— Auftragsdatei
§ 52
— Werbung
§ 53
— Wechsel des Auftraggebers
§ 54
— Berufshaftpflichtversicherung
§ 54a
— Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen
§ 55
— Vergütung
§ 55a
— Erfolgshonorar für Hilfeleistung in Steuersachen
§ 55b
— Internes Qualitätssicherungssystem
§ 55c
— Bestellung eines Praxisabwicklers
§ 56
— Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Vierter Teil — Organisation des Berufs
§ 57
— Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer
§ 57a
— Qualitätskontrolle
§ 57b
— Verschwiegenheitspflicht und Verantwortlichkeit
§ 57c
— Satzung für Qualitätskontrolle
§ 57d
— Mitwirkungspflichten
§ 57e
— Kommission für Qualitätskontrolle
§ 57f
— (weggefallen)
§ 57g
— Freiwillige Qualitätskontrolle
§ 57h
— Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände
§ 58
— Mitgliedschaft
§ 58a
— Mitgliederakten
§ 58b
— Elektronische Kommunikation mit den Mitgliedern
§ 59
— Organe; Kammerversammlungen
§ 59a
— Abteilungen des Vorstandes und der Kommission für Qualitätskontrolle
§ 59b
— Ehrenamtliche Tätigkeit
§ 59c
— Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen
§ 60
— Satzung; Wirtschaftsplan
§ 61
— Beiträge und Gebühren
Fünfter Teil — Berufsaufsicht
§ 61a
— Zuständigkeit
§ 62
— Pflicht zum Erscheinen vor der Wirtschaftsprüferkammer; Auskunfts- und Vorlagepflichten; Betretens- und Einsichtsrecht
§ 62a
— Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten
§ 62b
— Inspektionen
§ 63
— (weggefallen)
§ 64
— Auskünfte von Nichtkammerangehörigen
§ 65
— Unterrichtung der Staatsanwaltschaft
§ 66
— Rechtsaufsicht
§ 66a
— Abschlussprüferaufsicht
§ 66b
— Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen
§ 66c
— Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit
§ 67
— Ahndung einer Pflichtverletzung
§ 67a
— Absehen von der Verfolgung gegen Auflage
§ 68
— Berufsaufsichtliche Maßnahmen
§ 68a
— Untersagungsverfügung
§ 68b
— Vorläufige Untersagungsverfügung
§ 68c
— Ordnungsgeld
§ 69
— Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen
§ 69a
— Anderweitige Ahndung
§ 70
— Verjährung von Pflichtverletzungen
§ 71
— Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
Sechster Teil — Berufsgerichtsbarkeit
Erster Abschnitt — Berufsgerichtliche Entscheidung
§ 71a
— Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung
Zweiter Abschnitt — Gerichte
§ 72
— Kammer für Wirtschaftsprüfersachen; Verbindung berufsgerichtlicher Verfahren
§ 73
— Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht
§ 74
— Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof
§ 75
— Berufsangehörige als Beisitzer
§ 76
— Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung
§ 77
— Enthebung vom Amt des Beisitzers
§ 78
— Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit
§ 79
— Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen
§ 80
— Entschädigung der ehrenamtlichen Richter
Dritter Abschnitt — Verfahrensvorschriften
Erster Unterabschnitt — Allgemeines
§ 81
— Vorschriften für das Verfahren
§ 82
— Keine Verhaftung von Berufsangehörigen
§ 82a
— Verteidigung
§ 82b
— Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle
§ 83
— Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren
§ 83a
— (weggefallen)
§ 83b
— Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 83c
— Wiederaufnahme des berufsgerichtlichen Verfahrens
Zweiter Unterabschnitt — Verfahren im ersten Rechtszug
§ 84
— Mitwirkung der Staatsanwaltschaft
§ 85
— Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens
§ 86
— Verfahren
§ 87
— Entscheidung zur Höhe der Geldbuße durch Beschluss
§ 94
— Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung
§ 95
— (weggefallen)
§ 98
— Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen
§ 99
— (weggefallen)
§ 100
— (weggefallen)
§ 101
— Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter
§ 102
— Verlesen von Protokollen
§ 103
— Entscheidung
Dritter Unterabschnitt — Rechtsmittel
§ 104
— Beschwerde
§ 105
— Berufung
§ 106
— Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen
§ 107
— Revision
§ 107a
— Einlegung der Revision und Verfahren
§ 108
— Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof
Vierter Unterabschnitt — Sicherung von Beweisen
§ 109
— Anordnung der Beweissicherung
§ 110
— Verfahren
Fünfter Unterabschnitt — Vorläufige Tätigkeits- und Berufsverbot
§ 111
— Voraussetzung des Verbots
§ 112
— Mündliche Verhandlung
§ 113
— Abstimmung über das Verbot
§ 114
— Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung
§ 115
— Zustellung des Beschlusses
§ 116
— Wirkungen des Verbots
§ 117
— Zuwiderhandlungen gegen das Verbot
§ 118
— Beschwerde
§ 119
— Außerkrafttreten des Verbots
§ 120
— Aufhebung des Verbots
§ 120a
— Mitteilung des Verbots
§ 121
— Bestellung eines Vertreters
Sechster Unterabschnitt — Vorläufige Untersagung
§ 121a
— Voraussetzung des Verfahrens
Vierter Abschnitt — Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens; Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten; Tilgung
§ 122
— Gerichtskosten
§ 123
— (weggefallen)
§ 124
— Kostenpflicht
§ 125
— (weggefallen)
§ 126
— Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten
§ 126a
— Tilgung
Fünfter Abschnitt — Anzuwendende Vorschriften
§ 127
— Anzuwendende Vorschriften
Siebenter Teil — Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften
§ 128
— Berufszugehörigkeit und Berufsbezeichnung
§ 129
— Inhalt der Tätigkeit
§ 130
— Anwendung von Vorschriften des Gesetzes
Achter Teil — EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
§ 131
— Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
§ 131a
— Registrierungsverfahren
§ 131b
— Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften
§ 131c
— (weggefallen)
Neunter Teil — Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131g
— Zulassung zur Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131h
— Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer
§ 131i
— Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes
§ 131j
— (weggefallen)
§ 131k
— Bestellung
§ 131l
— Verordnungsermächtigung
§ 131m
— Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats
Zehnter Teil — Straf- und Bußgeldvorschriften
§ 132
— Verbot verwechslungsfähiger Berufsbezeichnungen; Siegelimitate
§ 133
— Schutz der Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" und "Buchprüfungsgesellschaft"
§ 133a
— Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen
§ 133b
— Unbefugte Verwertung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
§ 133c
— Unbefugte Offenbarung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse
§ 133d
— Verwaltungsbehörde
§ 133e
— Verwendung der Geldbußen
Elfter Teil — Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 134
— Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten
§ 134a
— Übergangsregelung
§ 135
— Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz
§ 136
— (weggefallen)
§ 139b
— Übergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a
§ 140
— (weggefallen)
§ 141
— Inkrafttreten