WiPrO | Gesetz über eine Berufsordnung der Wirtschaftsprüfer

202 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erster Teil — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften§ 2 — Inhalt der Tätigkeit§ 3 — Berufliche Niederlassung§ 4 — Wirtschaftsprüferkammer§ 4a — Verfahren über eine einheitliche Stelle§ 4b — Frist für den Erlass von Verwaltungsakten

Zweiter Teil — Voraussetzungen für die Berufsausübung

Erster Abschnitt — Zulassung zur Prüfung

§ 5 — Prüfungsstelle; Rechtsschutz§ 6 — Verbindliche Auskunft§ 7 — Antrag auf Zulassung zur Prüfung§ 8 — Voraussetzungen für die Zulassung (Vorbildung)§ 8a — Anerkannte Hochschulausbildungsgänge; Verordnungsermächtigung§ 9 — Voraussetzungen für die Zulassung (Prüfungstätigkeit); Verordnungsermächtigung§ 10 — (weggefallen)

Zweiter Abschnitt — Prüfung

§ 12 — Prüfungskommission und Gliederung der Prüfung§ 13 — Verkürzte Prüfung für Steuerberater§ 13a — Verkürzte Prüfung für vereidigte Buchprüfer§ 13b — Verkürzte Prüfung nach Anrechnung gleichwertiger Prüfungsleistungen; Verordnungsermächtigung§ 14 — Verordnungsermächtigung zu Einzelheiten des Prüfungsverfahrens§ 14a — Zulassungs- und Prüfungsgebühren

Dritter Abschnitt — Bestellung

§ 15 — Bestellungsbehörde§ 16 — Versagung der Bestellung§ 16a — Ärztliches Gutachten im Bestellungsverfahren§ 16b — Aussetzung des Bestellungsverfahrens§ 17 — Berufsurkunde und Berufseid§ 18 — Berufsbezeichnung§ 19 — Erlöschen der Bestellung§ 20 — Rücknahme und Widerruf der Bestellung§ 20a — Ärztliches Gutachten im Widerrufsverfahren§ 21 — Zuständigkeit§ 22 — (weggefallen)§ 23 — Wiederbestellung§ 24 — (weggefallen)

Vierter Abschnitt — (weggefallen)

§ 25 — (weggefallen)§ 26 — (weggefallen)

Fünfter Abschnitt — Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

§ 27 — Rechtsform§ 28 — Voraussetzungen für die Anerkennung§ 29 — Zuständigkeit und Verfahren§ 30 — Änderungsanzeige§ 31 — Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft"§ 32 — Bestätigungsvermerke§ 33 — Erlöschen der Anerkennung§ 34 — Rücknahme und Widerruf der Anerkennung§ 35 — (weggefallen)§ 36 — (weggefallen)

Sechster Abschnitt — Allgemeine Vorschriften für das Verwaltungsverfahren

§ 36a — Untersuchungsgrundsatz; Mitwirkungspflicht; Datenübermittlung

Siebenter Abschnitt — Berufsregister

§ 37 — Registerführende Stelle§ 38 — Eintragung§ 39 — Löschung§ 40 — Verfahren§ 40a — Register für genossenschaftliche Prüfungsverbände und Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände

Achter Abschnitt — Verwaltungsgerichtliches Verfahren

§ 41 — Unmittelbare Klage gegen Bescheide der Wirtschaftsprüferkammer§ 42 — (weggefallen)

Dritter Teil — Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer

§ 43 — Allgemeine Berufspflichten§ 43a — Regeln der Berufsausübung§ 44 — Eigenverantwortliche Tätigkeit§ 44a — Wirtschaftsprüfer im öffentlich-rechtlichen Dienst- oder Amtsverhältnis§ 44b — Gemeinsame Berufsausübung§ 45 — Prokuristen§ 46 — Beurlaubung§ 47 — Zweigniederlassungen§ 48 — Siegel§ 49 — Versagung der Tätigkeit§ 50 — Verschwiegenheitspflicht beschäftigter Personen§ 50a — Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 51 — Mitteilung der Ablehnung eines Auftrages§ 51a — Pflicht zur Übernahme der Beratungshilfe§ 51b — Handakten§ 51c — Auftragsdatei§ 52 — Werbung§ 53 — Wechsel des Auftraggebers§ 54 — Berufshaftpflichtversicherung§ 54a — Vertragliche Begrenzung von Ersatzansprüchen§ 55 — Vergütung§ 55a — Erfolgshonorar für Hilfeleistung in Steuersachen§ 55b — Internes Qualitätssicherungssystem§ 55c — Bestellung eines Praxisabwicklers§ 56 — Anwendung der Vorschriften über die Rechte und Pflichten der Wirtschaftsprüfer auf Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Vierter Teil — Organisation des Berufs

§ 57 — Aufgaben der Wirtschaftsprüferkammer§ 57a — Qualitätskontrolle§ 57b — Verschwiegenheitspflicht und Verantwortlichkeit§ 57c — Satzung für Qualitätskontrolle§ 57d — Mitwirkungspflichten§ 57e — Kommission für Qualitätskontrolle§ 57f — (weggefallen)§ 57g — Freiwillige Qualitätskontrolle§ 57h — Qualitätskontrolle bei Prüfungsstellen der Sparkassen- und Giroverbände§ 58 — Mitgliedschaft§ 58a — Mitgliederakten§ 58b — Elektronische Kommunikation mit den Mitgliedern§ 59 — Organe; Kammerversammlungen§ 59a — Abteilungen des Vorstandes und der Kommission für Qualitätskontrolle§ 59b — Ehrenamtliche Tätigkeit§ 59c — Verschwiegenheitspflicht; Inanspruchnahme von Dienstleistungen§ 60 — Satzung; Wirtschaftsplan§ 61 — Beiträge und Gebühren

Fünfter Teil — Berufsaufsicht

§ 61a — Zuständigkeit§ 62 — Pflicht zum Erscheinen vor der Wirtschaftsprüferkammer; Auskunfts- und Vorlagepflichten; Betretens- und Einsichtsrecht§ 62a — Zwangsgeld bei Verletzung von Mitwirkungspflichten§ 62b — Inspektionen§ 63 — (weggefallen)§ 64 — Auskünfte von Nichtkammerangehörigen§ 65 — Unterrichtung der Staatsanwaltschaft§ 66 — Rechtsaufsicht§ 66a — Abschlussprüferaufsicht§ 66b — Verschwiegenheit; Schutz von Privatgeheimnissen§ 66c — Zusammenarbeit mit anderen Stellen und internationale Zusammenarbeit§ 67 — Ahndung einer Pflichtverletzung§ 67a — Absehen von der Verfolgung gegen Auflage§ 68 — Berufsaufsichtliche Maßnahmen§ 68a — Untersagungsverfügung§ 68b — Vorläufige Untersagungsverfügung§ 68c — Ordnungsgeld§ 69 — Bekanntmachung von Maßnahmen, Bußgeldentscheidungen und strafrechtlichen Verurteilungen§ 69a — Anderweitige Ahndung§ 70 — Verjährung von Pflichtverletzungen§ 71 — Vorschriften für Mitglieder der Wirtschaftsprüferkammer, die nicht Wirtschaftsprüfer sind, und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften

Sechster Teil — Berufsgerichtsbarkeit

Erster Abschnitt — Berufsgerichtliche Entscheidung

§ 71a — Antrag auf berufsgerichtliche Entscheidung

Zweiter Abschnitt — Gerichte

§ 72 — Kammer für Wirtschaftsprüfersachen; Verbindung berufsgerichtlicher Verfahren§ 73 — Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Oberlandesgericht§ 74 — Senat für Wirtschaftsprüfersachen beim Bundesgerichtshof§ 75 — Berufsangehörige als Beisitzer§ 76 — Voraussetzungen für die Berufung zum Beisitzer und Recht zur Ablehnung§ 77 — Enthebung vom Amt des Beisitzers§ 78 — Stellung der ehrenamtlichen Richter und Pflicht zur Verschwiegenheit§ 79 — Reihenfolge der Teilnahme an den Sitzungen§ 80 — Entschädigung der ehrenamtlichen Richter

Dritter Abschnitt — Verfahrensvorschriften

Erster Unterabschnitt — Allgemeines

§ 81 — Vorschriften für das Verfahren§ 82 — Keine Verhaftung von Berufsangehörigen§ 82a — Verteidigung§ 82b — Akteneinsicht; Beteiligung der Wirtschaftsprüferkammer und der Abschlussprüferaufsichtsstelle§ 83 — Verhältnis des berufsgerichtlichen Verfahrens zum Straf- oder Bußgeldverfahren§ 83a — (weggefallen)§ 83b — Aussetzung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 83c — Wiederaufnahme des berufsgerichtlichen Verfahrens

Zweiter Unterabschnitt — Verfahren im ersten Rechtszug

§ 84 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft§ 85 — Einleitung des berufsgerichtlichen Verfahrens§ 86 — Verfahren§ 87 — Entscheidung zur Höhe der Geldbuße durch Beschluss§ 94 — Verlesung der berufsaufsichtlichen Entscheidung§ 95 — (weggefallen)§ 98 — Hauptverhandlung trotz Ausbleibens der Berufsangehörigen§ 99 — (weggefallen)§ 100 — (weggefallen)§ 101 — Beweisaufnahme durch einen ersuchten Richter§ 102 — Verlesen von Protokollen§ 103 — Entscheidung

Dritter Unterabschnitt — Rechtsmittel

§ 104 — Beschwerde§ 105 — Berufung§ 106 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Senat für Wirtschaftsprüfersachen§ 107 — Revision§ 107a — Einlegung der Revision und Verfahren§ 108 — Mitwirkung der Staatsanwaltschaft vor dem Bundesgerichtshof

Vierter Unterabschnitt — Sicherung von Beweisen

§ 109 — Anordnung der Beweissicherung§ 110 — Verfahren

Fünfter Unterabschnitt — Vorläufige Tätigkeits- und Berufsverbot

§ 111 — Voraussetzung des Verbots§ 112 — Mündliche Verhandlung§ 113 — Abstimmung über das Verbot§ 114 — Verbot im Anschluss an die Hauptverhandlung§ 115 — Zustellung des Beschlusses§ 116 — Wirkungen des Verbots§ 117 — Zuwiderhandlungen gegen das Verbot§ 118 — Beschwerde§ 119 — Außerkrafttreten des Verbots§ 120 — Aufhebung des Verbots§ 120a — Mitteilung des Verbots§ 121 — Bestellung eines Vertreters

Sechster Unterabschnitt — Vorläufige Untersagung

§ 121a — Voraussetzung des Verfahrens

Vierter Abschnitt — Kosten des berufsgerichtlichen Verfahrens; Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten; Tilgung

§ 122 — Gerichtskosten§ 123 — (weggefallen)§ 124 — Kostenpflicht§ 125 — (weggefallen)§ 126 — Vollstreckung der berufsaufsichtlichen Maßnahmen und der Kosten§ 126a — Tilgung

Fünfter Abschnitt — Anzuwendende Vorschriften

§ 127 — Anzuwendende Vorschriften

Siebenter Teil — Vereidigte Buchprüfer und Buchprüfungsgesellschaften

§ 128 — Berufszugehörigkeit und Berufsbezeichnung§ 129 — Inhalt der Tätigkeit§ 130 — Anwendung von Vorschriften des Gesetzes

Achter Teil — EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften

§ 131 — Prüfungstätigkeit von EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften§ 131a — Registrierungsverfahren§ 131b — Überwachung der EU- und EWR-Abschlussprüfungsgesellschaften§ 131c — (weggefallen)

Neunter Teil — Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer

§ 131g — Zulassung zur Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer§ 131h — Eignungsprüfung als Wirtschaftsprüfer§ 131i — Anwendung des Berufsqualifikationsfeststellungsgesetzes§ 131j — (weggefallen)§ 131k — Bestellung§ 131l — Verordnungsermächtigung§ 131m — Bescheinigungen des Herkunftsmitgliedstaats

Zehnter Teil — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 132 — Verbot verwechslungsfähiger Berufsbezeichnungen; Siegelimitate§ 133 — Schutz der Bezeichnung "Wirtschaftsprüfungsgesellschaft" und "Buchprüfungsgesellschaft"§ 133a — Unbefugte Ausübung einer Führungsposition bei dem geprüften Unternehmen§ 133b — Unbefugte Verwertung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse§ 133c — Unbefugte Offenbarung fremder Betriebs- oder Geschäftsgeheimnisse§ 133d — Verwaltungsbehörde§ 133e — Verwendung der Geldbußen

Elfter Teil — Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 134 — Anwendung von Vorschriften dieses Gesetzes auf Abschlussprüfer, Abschlussprüferinnen und Abschlussprüfungsgesellschaften aus Drittstaaten§ 134a — Übergangsregelung§ 135 — Übergangsvorschrift zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz§ 136 — (weggefallen)§ 139b — Übergangsregelung für den bis zum 31. Dezember 2003 geltenden § 51a§ 140 — (weggefallen)§ 141 — Inkrafttreten