Alle Vorschriften: WiPrO
§ 20a Ärztliches Gutachten im Widerrufsverfahren
§ 22 (weggefallen)
§ 21 Zuständigkeit
Über die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung entscheidet die Wirtschaftsprüferkammer.
§ 21 Zuständigkeit
Über die Rücknahme und den Widerruf der Bestellung entscheidet die Wirtschaftsprüferkammer.
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