SchwarzArbG | Gesetz zur Bekämpfung der Schwarzarbeit und illegalen Beschäftigung

34 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Abschnitt 1 — Zweck

§ 1 — Zweck des Gesetzes

Abschnitt 2 — Prüfungen

§ 2 — Prüfungsaufgaben§ 2a — Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren§ 3 — Befugnisse bei der Prüfung von Personen§ 4 — Befugnisse bei der Prüfung von Unterlagen und Daten§ 5 — Duldungs- und Mitwirkungspflichten§ 5a — Elektronische Einsichtnahme in und Übermittlung von Unterlagen und Daten§ 5b — Unzulässiges Anbieten und Nachfragen der Arbeitskraft§ 6 — Unterrichtung von und Zusammenarbeit mit Behörden im Inland und in der Europäischen Union sowie im Europäischen Wirtschaftsraum§ 6a — Übermittlung personenbezogener Daten an Mitgliedstaaten der Europäischen Union§ 7 — Auskunftsansprüche bei anonymen Angeboten und Werbemaßnahmen

Abschnitt 3 — Bußgeld- und Strafvorschriften

§ 8 — Bußgeldvorschriften§ 9 — Strafvorschriften§ 10 — Beschäftigung von Ausländerinnen und Ausländern ohne Genehmigung, Aufenthaltstitel, Erlaubnis oder Berechtigung und zu ungünstigen Arbeitsbedingungen§ 10a — Beschäftigung von Ausländern ohne Aufenthaltstitel, die Opfer von Menschenhandel sind§ 11 — Erwerbstätigkeit von Ausländern ohne Genehmigung oder ohne Aufenthaltstitel in größerem Umfang oder von minderjährigen Ausländern

Abschnitt 4 — Ermittlungen

§ 12 — Allgemeines zu den Ordnungswidrigkeiten§ 13 — Zusammenarbeit in Bußgeldverfahren§ 14 — Ermittlungsbefugnisse§ 14a — Selbstständige Durchführung von Ermittlungsverfahren§ 14b — Rechte und Pflichten bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren§ 14c — Sachliche und örtliche Zuständigkeit bei der selbstständigen Durchführung von Ermittlungsverfahren

Abschnitt 5 — Datenschutz

§ 15 — Allgemeine Datenverarbeitung§ 16 — Zentrales Informationssystem für die Finanzkontrolle Schwarzarbeit§ 17 — Übermittlung von Daten aus dem zentralen Informationssystem§ 18 — Auskunft an die betroffene Person§ 19 — Löschung

Abschnitt 6 — Verwaltungsverfahren, Rechtsweg

§ 20 — Entschädigung der Zeugen und Sachverständigen§ 21 — Ausschluss von öffentlichen Aufträgen§ 22 — Verwaltungsverfahren§ 23 — Rechtsweg

Abschnitt 7 — Zentralstelle und Risikomanagement

§ 24 — Zentralstelle§ 25 — Zentrales Risikomanagement§ 26 — Operatives Informations- und Datenanalysesystem; Verordnungsermächtigung