MarkenV | Verordnung zur Ausführung des Markengesetzes
65 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
Teil 1 — Anwendungsbereich
§ 1 — Verfahren in MarkenangelegenheitenTeil 2 — Verfahren bis zur Eintragung
Abschnitt 1 — Anmeldungen
§ 2 — Form der Anmeldung§ 3 — Inhalt der Anmeldung§ 4 — Anmeldung von Kollektiv- oder Gewährleistungsmarken§ 5 — Angaben zum Anmelder und zu seinem Vertreter§ 6 — Angaben zur Markenform§ 6a — Markendarstellung§ 6b — Markenbeschreibung§ 7 — Wortmarken§ 8 — Bildmarken§ 9 — Dreidimensionale Marken§ 10 — Farbmarken§ 11 — Klangmarken§ 12 — Positionsmarken, Kennfadenmarken, Mustermarken, Bewegungsmarken, Multimediamarken, Hologrammmarken§ 12a — Sonstige Markenformen§ 13 — Muster und Modelle§ 14 — (weggefallen)§ 15 — Fremdsprachige Anmeldungen, Darstellungen mit nichtlateinischen Schriftzeichen§ 16 — Fremdsprachige Dokumente§ 17 — Berufung auf eine im Ursprungsland eingetragene Marke§ 18 — Verschiebung des Zeitrangs bei VerkehrsdurchsetzungAbschnitt 2 — Klasseneinteilung von Waren und Dienstleistungen
§ 19 — Klassifizierung§ 20 — Verzeichnis der Waren und Dienstleistungen§ 21 — Entscheidung über die Klassifizierung§ 22 — (weggefallen)Abschnitt 3 — Veröffentlichung der Anmeldung
§ 23 — Veröffentlichungen zur AnmeldungTeil 3 — Register, Urkunde, Veröffentlichung
§ 24 — Ort und Form des Registers§ 25 — Inhalt des Registers§ 26 — Urkunde, Bescheinigungen§ 27 — Veröffentlichungen zu Eintragungen im Register§ 28 — (weggefallen)Teil 4 — Einzelne Verfahren
Abschnitt 1 — Widerspruchsverfahren
§ 29 — Form des Widerspruchs§ 30 — Inhalt des Widerspruchs§ 31 — Gemeinsame Entscheidung über mehrere Widersprüche§ 32 — AussetzungAbschnitt 2 — Teilübergang, Teilung von Anmeldungen
und Eintragungen
§ 33 — Teilübergang einer eingetragenen Marke§ 34 — Rechtsübergang, dingliche Rechte, Insolvenzverfahren und Maßnahmen der Zwangsvollstreckung bei Anmeldungen§ 35 — Teilung von Anmeldungen§ 36 — Teilung von EintragungenAbschnitt 3 — Verlängerung
§ 37 — Verlängerung durch Gebührenzahlung§ 38 — Antrag auf teilweise VerlängerungAbschnitt 4 — Verzicht
§ 39 — Verzicht§ 40 — Zustimmung DritterAbschnitt 5 — Löschung
§ 41 — Verfall§ 42 — Nichtigkeit wegen absoluter Schutzhindernisse und älterer RechteAbschnitt 6 — Lizenz
§ 42a — Eintragung einer Lizenz§ 42b — Änderung oder Löschung einer Lizenz§ 42c — Erklärung der Lizenzierungs- oder VeräußerungsbereitschaftTeil 5 — Internationale Registrierungen
§ 43 — (weggefallen)§ 44 — Anträge und sonstige Mitteilungen im Verfahren der internationalen Registrierung nach dem Protokoll zum Madrider Markenabkommen§ 45 — (weggefallen)§ 46 — SchutzverweigerungTeil 6 — Verfahren nach der Verordnung (EU) 2024/1143
Abschnitt 1 — Eintragungsverfahren
§ 47 — Eintragungsantrag§ 48 — Veröffentlichung des Antrags§ 49 — Nationaler EinspruchAbschnitt 2 — Zwischenstaatliches Einspruchsverfahren
§ 50 — Einspruch§ 51 — EinspruchsverfahrenAbschnitt 3 — Änderungen der Spezifikation; Löschung; Akteneinsicht
§ 52 — Änderungen der Spezifikation§ 53 — Löschungsantrag§ 54 — Akteneinsicht§ 55 — (weggefallen)Teil 7 — Schlussvorschriften
§ 56 — Übergangsregelung aus Anlass des Inkrafttretens dieser Verordnung§ 57 — Übergangsregelung für künftige Änderungen§ 57a — (weggefallen)§ 58 — Inkrafttreten, Außerkrafttreten