(2) In der Einspruchsschrift sind anzugeben:
- 1. die geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung, gegen deren Eintragung sich der Einspruch richtet,
- 2. der Name und die Anschrift des Einsprechenden,
- 3. falls ein Vertreter bestellt worden ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- 4. die Umstände, aus denen sich das berechtigte Interesse des Einsprechenden ergibt,
- 5. die Gründe, auf die sich der Einspruch stützt.