(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1. die Registernummer der Marke, bei der die Lizenz erfasst werden soll,
- 2. der Name des Markeninhabers,
- 3. Angaben zum Lizenznehmer entsprechend § 5,
- 4. Angaben, ob es sich um eine ausschließliche oder einfache Lizenz handelt,
- 5. Angaben, ob es sich um eine Unterlizenz des im Register eingetragenen Lizenznehmers handelt,
- 6. Angaben zu einer zeitlichen, räumlichen oder gegenständlichen Beschränkung; falls die Lizenz auf einen Teil der Waren und Dienstleistungen beschränkt wurde, die Waren und Dienstleistungen, für die die Lizenz gewährt wurde.