(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1. die Registernummer der Marke, die ganz oder teilweise gelöscht werden soll,
- 2. der Name und die Anschrift des Inhabers der Marke,
- 3. falls ein Vertreter bestellt ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- 4. falls eine Teillöschung beantragt wird, entweder die Waren und Dienstleistungen, die gelöscht werden sollen, oder die Waren und Dienstleistungen, für die die Marke nicht gelöscht werden soll.