(2) In dem Antrag sind anzugeben:
- 1. der Name und die Anschrift des Antragstellers,
- 2. die Rechtsform, Größe und Zusammensetzung der den Antrag stellenden Vereinigung,
- 3. falls ein Vertreter bestellt worden ist, der Name und die Anschrift des Vertreters,
- 4. der als geografische Angabe oder Ursprungsbezeichnung zu schützende Name,
- 5. die Art des Agrarerzeugnisses oder Lebensmittels,
- 6. die Spezifikation nach Artikel 49 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2024/1143 gemäß Formblatt.