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FeV | Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr
94 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert
I. — Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr
§ 1
— Grundregel der Zulassung
§ 2
— Eingeschränkte Zulassung
§ 3
— Einschränkung und Entziehung der Zulassung
II. — Führen von Kraftfahrzeugen
1. — Allgemeine Regelungen
§ 4
— Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen
§ 5
— Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen
§ 6
— Einteilung der Fahrerlaubnisklassen
§ 6a
— Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96
§ 6b
— Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196
§ 6c
— Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes
2. — Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 7
— Ordentlicher Wohnsitz im Inland
§ 8
— Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse
§ 9
— Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen
§ 10
— Mindestalter
§ 11
— Eignung
§ 12
— Sehvermögen
§ 13
— Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik
§ 13a
— Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik
§ 14
— Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel
§ 15
— Fahrerlaubnisprüfung
§ 16
— Theoretische Prüfung
§ 17
— Praktische Prüfung
§ 17a
— Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe
§ 18
— Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung
§ 19
— Schulung in Erster Hilfe
§ 20
— Neuerteilung einer Fahrerlaubnis
3. — Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 21
— Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis
§ 22
— Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle
§ 22a
— Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis
§ 23
— Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen
§ 24
— Verlängerung von Fahrerlaubnissen
§ 24a
— Gültigkeit von Führerscheinen
§ 25
— Ausfertigung des Führerscheins
§ 25a
— Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins
§ 25b
— Ausstellung des Internationalen Führerscheins
4. — Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen
§ 26
— Dienstfahrerlaubnis
§ 27
— Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis
5. — Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse
§ 28
— Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 29
— Ausländische Fahrerlaubnisse
§ 29a
— Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas
§ 30
— Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 30a
— Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen
§ 31
— Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
6. — Fahrerlaubnis auf Probe
§ 32
— Ausnahmen von der Probezeit
§ 33
— Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum
§ 34
— Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars
§ 35
— Aufbauseminare
§ 36
— Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 37
— Teilnahmebescheinigung
§ 38
— Verkehrspsychologische Beratung
§ 39
— Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis
7. — Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 40
— Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem
§ 41
— Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde
§ 42
— Fahreignungsseminar
§ 43
— Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes
§ 43a
— Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar
§ 44
— Teilnahmebescheinigung
§ 45
— (weggefallen)
8. — Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen
§ 46
— Entziehung, Beschränkung, Auflagen
§ 47
— Verfahrensregelungen
9. — Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen
§ 48
— Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung
10. — Begleitetes Fahren ab 17 Jahre
§ 48a
— Voraussetzungen
§ 48b
— Evaluation
III. — Register
1. — Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister
§ 49
— Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister
§ 50
— Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes
§ 51
— Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 52
— Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 53
— (weggefallen)
§ 54
— Sicherung gegen Missbrauch
§ 55
— Aufzeichnung der Abrufe
§ 56
— Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 57
— Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
§ 58
— Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern
2. — Fahreignungsregister
§ 59
— Speicherung von Daten im Fahreignungsregister
§ 60
— Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes
§ 61
— Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes
§ 62
— Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes
§ 63
— Vorzeitige Tilgung
§ 64
— Identitätsnachweis
IV. — Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben
§ 65
— Ärztliche Gutachter
§ 66
— Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung
§ 67
— Sehteststelle
§ 68
— Stellen für die Schulung in Erster Hilfe
§ 69
— Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung
§ 70
— Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 71
— Verkehrspsychologische Beratung
§ 71a
— Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten
§ 71b
— Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung
§ 72
— Begutachtung
V. — Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften
§ 73
— Zuständigkeiten
§ 74
— Ausnahmen
§ 75
— Ordnungswidrigkeiten
§ 76
— Übergangsrecht
§ 77
— Verweis auf technische Regelwerke
§ 78
— Inkrafttreten