FeV | Verordnung über die Zulassung von Personen zum Straßenverkehr

94 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

I. — Allgemeine Regelungen für die Teilnahme am Straßenverkehr

§ 1 — Grundregel der Zulassung§ 2 — Eingeschränkte Zulassung§ 3 — Einschränkung und Entziehung der Zulassung

II. — Führen von Kraftfahrzeugen

1. — Allgemeine Regelungen

§ 4 — Erlaubnispflicht und Ausweispflicht für das Führen von Kraftfahrzeugen§ 5 — Sonderbestimmungen für das Führen von Mofas und geschwindigkeitsbeschränkten Kraftfahrzeugen§ 6 — Einteilung der Fahrerlaubnisklassen§ 6a — Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 96§ 6b — Fahrerlaubnis der Klasse B mit der Schlüsselzahl 196§ 6c — Sonderbestimmungen für das Führen von Einsatzfahrzeugen der Freiwilligen Feuerwehren, der nach Landesrecht anerkannten Rettungsdienste, des Technischen Hilfswerks und des Katastrophenschutzes

2. — Voraussetzungen für die Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 7 — Ordentlicher Wohnsitz im Inland§ 8 — Ausschluss des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis der beantragten Klasse§ 9 — Voraussetzung des Vorbesitzes einer Fahrerlaubnis anderer Klassen§ 10 — Mindestalter§ 11 — Eignung§ 12 — Sehvermögen§ 13 — Klärung von Eignungszweifeln bei Alkoholproblematik§ 13a — Klärung von Eignungszweifeln bei Cannabisproblematik§ 14 — Klärung von Eignungszweifeln im Hinblick auf Betäubungsmittel und Arzneimittel§ 15 — Fahrerlaubnisprüfung§ 16 — Theoretische Prüfung§ 17 — Praktische Prüfung§ 17a — Beschränkung auf Fahrzeuge mit Automatikgetriebe§ 18 — Gemeinsame Vorschriften für die theoretische und die praktische Prüfung§ 19 — Schulung in Erster Hilfe§ 20 — Neuerteilung einer Fahrerlaubnis

3. — Verfahren bei der Erteilung einer Fahrerlaubnis

§ 21 — Antrag auf Erteilung einer Fahrerlaubnis§ 22 — Verfahren bei der Behörde und der Technischen Prüfstelle§ 22a — Abweichendes Verfahren bei Elektronischem Prüfauftrag und Vorläufigem Nachweis der Fahrerlaubnis§ 23 — Geltungsdauer der Fahrerlaubnis, Beschränkungen und Auflagen§ 24 — Verlängerung von Fahrerlaubnissen§ 24a — Gültigkeit von Führerscheinen§ 25 — Ausfertigung des Führerscheins§ 25a — Antrag auf Ausstellung eines Internationalen Führerscheins§ 25b — Ausstellung des Internationalen Führerscheins

4. — Sonderbestimmungen für das Führen von Dienstfahrzeugen

§ 26 — Dienstfahrerlaubnis§ 27 — Verhältnis von allgemeiner Fahrerlaubnis und Dienstfahrerlaubnis

5. — Sonderbestimmungen für Inhaber ausländischer Fahrerlaubnisse

§ 28 — Anerkennung von Fahrerlaubnissen aus Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 29 — Ausländische Fahrerlaubnisse§ 29a — Fahrerlaubnisse von in Deutschland stationierten Angehörigen der Streitkräfte der Vereinigten Staaten von Amerika und Kanadas§ 30 — Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 30a — Weitergeltung einer deutschen Fahrerlaubnis und Rücktausch von Führerscheinen§ 31 — Erteilung einer Fahrerlaubnis an Inhaber einer Fahrerlaubnis aus einem Staat außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum

6. — Fahrerlaubnis auf Probe

§ 32 — Ausnahmen von der Probezeit§ 33 — Berechnung der Probezeit bei Inhabern von Dienstfahrerlaubnissen und Fahrerlaubnissen aus Staaten außerhalb des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum§ 34 — Bewertung der Straftaten und Ordnungswidrigkeiten im Rahmen der Fahrerlaubnis auf Probe und Anordnung des Aufbauseminars§ 35 — Aufbauseminare§ 36 — Besondere Aufbauseminare nach § 2b Absatz 2 Satz 2 des Straßenverkehrsgesetzes§ 37 — Teilnahmebescheinigung§ 38 — Verkehrspsychologische Beratung§ 39 — Anordnung der Teilnahme an einem Aufbauseminar und weiterer Maßnahmen bei Inhabern einer Dienstfahrerlaubnis

7. — Fahreignungs-Bewertungssystem

§ 40 — Bezeichnung und Bewertung nach dem Fahreignungs-Bewertungssystem§ 41 — Maßnahmen der nach Landesrecht zuständigen Behörde§ 42 — Fahreignungsseminar§ 43 — Überwachung der Fahreignungsseminare nach § 42 und der Einweisungslehrgänge nach § 46 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 des Fahrlehrergesetzes§ 43a — Anforderungen an Qualitätssicherungssysteme für das Fahreignungsseminar§ 44 — Teilnahmebescheinigung§ 45 — (weggefallen)

8. — Entziehung oder Beschränkung der Fahrerlaubnis, Anordnung von Auflagen

§ 46 — Entziehung, Beschränkung, Auflagen§ 47 — Verfahrensregelungen

9. — Sonderbestimmungen für das Führen von Taxen, Mietwagen und Krankenkraftwagen sowie von Personenkraftwagen im Linienverkehr und bei gewerbsmäßigen Ausflugsfahrten und Ferienziel-Reisen

§ 48 — Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung

10. — Begleitetes Fahren ab 17 Jahre

§ 48a — Voraussetzungen§ 48b — Evaluation

III. — Register

1. — Zentrales Fahrerlaubnisregister und örtliche Fahrerlaubnisregister

§ 49 — Speicherung der Daten im Zentralen Fahrerlaubnisregister§ 50 — Übermittlung der Daten vom Kraftfahrt-Bundesamt an die Fahrerlaubnisbehörden nach § 2c des Straßenverkehrsgesetzes§ 51 — Übermittlung von Daten aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister nach den §§ 52 und 55 des Straßenverkehrsgesetzes§ 52 — Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Inland nach § 53 des Straßenverkehrsgesetzes§ 53 — (weggefallen)§ 54 — Sicherung gegen Missbrauch§ 55 — Aufzeichnung der Abrufe§ 56 — Abruf im automatisierten Verfahren aus dem Zentralen Fahrerlaubnisregister durch Stellen im Ausland nach § 56 des Straßenverkehrsgesetzes§ 57 — Speicherung der Daten in den örtlichen Fahrerlaubnisregistern§ 58 — Übermittlung von Daten aus den örtlichen Fahrerlaubnisregistern

2. — Fahreignungsregister

§ 59 — Speicherung von Daten im Fahreignungsregister§ 60 — Übermittlung von Daten nach § 30 des Straßenverkehrsgesetzes§ 61 — Abruf im automatisierten Verfahren nach § 30a des Straßenverkehrsgesetzes§ 62 — Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren nach § 30b des Straßenverkehrsgesetzes§ 63 — Vorzeitige Tilgung§ 64 — Identitätsnachweis

IV. — Anerkennung und Begutachtung für bestimmte Aufgaben

§ 65 — Ärztliche Gutachter§ 66 — Träger von Begutachtungsstellen für Fahreignung§ 67 — Sehteststelle§ 68 — Stellen für die Schulung in Erster Hilfe§ 69 — Stellen zur Durchführung der Fahrerlaubnisprüfung§ 70 — Träger von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung§ 71 — Verkehrspsychologische Beratung§ 71a — Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von eingesetzten psychologischen Testverfahren und -geräten§ 71b — Träger von unabhängigen Stellen für die Bestätigung der Eignung von Kursen zur Wiederherstellung der Kraftfahreignung§ 72 — Begutachtung

V. — Durchführungs-, Bußgeld-, Übergangs- und Schlussvorschriften

§ 73 — Zuständigkeiten§ 74 — Ausnahmen§ 75 — Ordnungswidrigkeiten§ 76 — Übergangsrecht§ 77 — Verweis auf technische Regelwerke§ 78 — Inkrafttreten