(2) Die Fahrerlaubnisbehörde übermittelt der zuständigen Technischen Prüfstelle für den Kraftfahrzeugverkehr zur Durchführung der Prüfung folgende Daten in Bezug auf den Bewerber:
- 1. Prüfauftragsnummer,
- 2. Ausstellungsdatum des Prüfauftrages,
- 3. Name, Vorname, Geburtsdatum, Anschrift, Geburtsort, Geschlecht, Staatsangehörigkeit, Art des Ausweisdokumentes sowie, soweit angegeben, die E-Mail-Adresse,
- 4. eine digitale Kopie des Lichtbildes für den Führerschein,
- 5. Angaben zum Vorbesitz von Fahrerlaubnisklassen,
- 6. Prüfauftragsart (Ersterteilung, Erweiterung, Umschreibung, Neuerteilung),
- 7. beantragte Fahrerlaubnisklassen,
- 8. Auflagen und Beschränkungen zu den beantragten Fahrerlaubnisklassen,
- 9. Mindestalter,
- 10. Angaben zur theoretischen Prüfung,
- 11. Angaben zur praktischen Prüfung,
- 12. Angabe, ob der Bewerber auf das Ausstellen eines Vorläufigen Nachweises der Fahrerlaubnis verzichtet hat.