(7) Sitzung 1 der verkehrspsychologischen Teilmaßnahme dient der Verhaltensanalyse, der Entwicklung eines funktionalen Bedingungsmodells und der Erarbeitung von Lösungsstrategien. Sie umfasst
- 1. die Erarbeitung der auslösenden und aufrechterhaltenden inneren und äußeren Bedingungen der Verkehrszuwiderhandlungen als Verhaltensanalyse,
- 2. die Erarbeitung der Funktionalität des Fehlverhaltens in Form einer Mittel-Zweck-Relation,
- 3. die Aktivierung persönlicher Stärken und Unterstützungsmöglichkeiten sowie Motivationsarbeit,
- 4. die Ausarbeitung schriftlicher Zielvereinbarungen, diese umfassen
- a) die Spezifikation des Zielverhaltens in Form von Lösungsstrategien,
- b) die Festlegung der Verstärker, Belohnungen und positiven Konsequenzen und
- c) die Festlegung der zu erreichenden Schritte
und - 5. die Hausaufgaben „Selbstbeobachtung des Verhaltens in kritischen Situationen“ und „Erprobung des neuen Zielverhaltens“.