UmwG | Umwandlungsgesetz

376 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erstes Buch — Möglichkeiten von Umwandlungen

§ 1 — Arten der Umwandlung; gesetzliche Beschränkungen

Zweites Buch — Verschmelzung

Erster Teil — Allgemeine Vorschriften

Erster Abschnitt — Möglichkeit der Verschmelzung

§ 2 — Arten der Verschmelzung§ 3 — Verschmelzungsfähige Rechtsträger

Zweiter Abschnitt — Verschmelzung durch Aufnahme

§ 4 — Verschmelzungsvertrag§ 5 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags§ 6 — Form des Verschmelzungsvertrags§ 7 — Kündigung des Verschmelzungsvertrags§ 8 — Verschmelzungsbericht§ 9 — Prüfung der Verschmelzung§ 10 — Bestellung der Verschmelzungsprüfer§ 11 — Stellung und Verantwortlichkeit der Verschmelzungsprüfer§ 12 — Prüfungsbericht§ 13 — Beschlüsse über den Verschmelzungsvertrag§ 14 — Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß§ 15 — Verbesserung des Umtauschverhältnisses§ 16 — Anmeldung der Verschmelzung§ 17 — Anlagen der Anmeldung§ 18 — Firma oder Name des übernehmenden Rechtsträgers§ 19 — Eintragung und Bekanntmachung der Verschmelzung§ 20 — Wirkungen der Eintragung§ 21 — Wirkung auf gegenseitige Verträge§ 22 — Gläubigerschutz§ 23 — Schutz der Inhaber von Sonderrechten§ 24 — Wertansätze des übernehmenden Rechtsträgers§ 25 — Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger der übertragenden Rechtsträger§ 26 — Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs§ 27 — Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des übernehmenden Rechtsträgers§ 28 — Unwirksamkeit des Verschmelzungsbeschlusses eines übertragenden Rechtsträgers§ 29 — Abfindungsangebot im Verschmelzungsvertrag§ 30 — Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung§ 31 — Annahme des Angebots§ 32 — Ausschluß von Klagen gegen den Verschmelzungsbeschluß§ 33 — Anderweitige Veräußerung§ 34 — Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung§ 35 — Bezeichnung unbekannter Aktionäre; Ruhen des Stimmrechts§ 35a — Interessenausgleich und Betriebsübergang

Dritter Abschnitt — Verschmelzung durch Neugründung

§ 36 — Anzuwendende Vorschriften§ 37 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags§ 38 — Anmeldung der Verschmelzung und des neuen Rechtsträgers

Zweiter Teil — Besondere Vorschriften

Erster Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Personengesellschaften

Erster Unterabschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften bürgerlichen Rechts

§ 39 — Ausschluss der Verschmelzung§ 39a — Verschmelzungsbericht§ 39b — Unterrichtung der Gesellschafter§ 39c — Beschluss der Gesellschafterversammlung§ 39d — Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung§ 39e — Prüfung der Verschmelzung§ 39f — Zeitliche Begrenzung der Haftung persönlich haftender Gesellschafter

Zweiter Unterabschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Personenhandelsgesellschaften

§ 40 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags§ 41 — Widerspruch gegen den Beschluss der Gesellschafterversammlung§ 42 — Entsprechend anzuwendende Vorschriften§ 43 — (weggefallen)§ 44 — (weggefallen)§ 45 — (weggefallen)

Dritter Unterabschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Partnerschaftsgesellschaften

§ 45a — Möglichkeit der Verschmelzung§ 45b — Inhalt des Verschmelzungsvertrages§ 45c — Verschmelzungsbericht und Unterrichtung der Partner§ 45d — Beschluß der Gesellschafterversammlung§ 45e — Anzuwendende Vorschriften

Zweiter Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

Erster Unterabschnitt — Verschmelzung durch Aufnahme

§ 46 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags§ 47 — Unterrichtung der Gesellschafter§ 48 — Prüfung der Verschmelzung§ 49 — Vorbereitung der Gesellschafterversammlung§ 50 — Beschluß der Gesellschafterversammlung§ 51 — Zustimmungserfordernisse in Sonderfällen§ 52 — Anmeldung der Verschmelzung§ 53 — Eintragung bei Erhöhung des Stammkapitals§ 54 — Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung§ 55 — Verschmelzung mit Kapitalerhöhung

Zweiter Unterabschnitt — Verschmelzung durch Neugründung

§ 56 — Anzuwendende Vorschriften§ 57 — Inhalt des Gesellschaftsvertrags§ 58 — Sachgründungsbericht§ 59 — Verschmelzungsbeschlüsse

Dritter Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften

Erster Unterabschnitt — Verschmelzung durch Aufnahme

§ 60 — Prüfung der Verschmelzung, Bestellung der Verschmelzungsprüfer§ 61 — Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags§ 62 — Konzernverschmelzungen§ 63 — Vorbereitung der Hauptversammlung§ 64 — Durchführung der Hauptversammlung§ 65 — Beschluß der Hauptversammlung§ 66 — Eintragung bei Erhöhung des Grundkapitals§ 67 — Anwendung der Vorschriften über die Nachgründung§ 68 — Verschmelzung ohne Kapitalerhöhung§ 69 — Verschmelzung mit Kapitalerhöhung§ 70 — Geltendmachung eines Schadenersatzanspruchs§ 71 — Bestellung eines Treuhänders§ 72 — Umtausch von Aktien§ 72a — Gewährung zusätzlicher Aktien§ 72b — Kapitalerhöhung zur Gewährung zusätzlicher Aktien

Zweiter Unterabschnitt — Verschmelzung durch Neugründung

§ 73 — Anzuwendende Vorschriften§ 74 — Inhalt der Satzung§ 75 — Gründungsbericht und Gründungsprüfung§ 76 — Verschmelzungsbeschlüsse§ 77 — (weggefallen)

Vierter Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung von Kommanditgesellschaften auf Aktien

§ 78 — Anzuwendende Vorschriften

Fünfter Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften

Erster Unterabschnitt — Verschmelzung durch Aufnahme

§ 79 — Möglichkeit der Verschmelzung§ 80 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags bei Aufnahme durch eine Genossenschaft§ 81 — Gutachten des Prüfungsverbandes§ 82 — Vorbereitung der Generalversammlung§ 83 — Durchführung der Generalversammlung§ 84 — Beschluß der Generalversammlung§ 85 — Verbesserung des Umtauschverhältnisses§ 86 — Anlagen der Anmeldung§ 87 — Anteilstausch§ 88 — Geschäftsguthaben bei der Aufnahme von Kapitalgesellschaften und rechtsfähigen Vereinen§ 89 — Eintragung der Genossen in die Mitgliederliste; Benachrichtigung§ 90 — Ausschlagung durch einzelne Anteilsinhaber§ 91 — Form und Frist der Ausschlagung§ 92 — Eintragung der Ausschlagung in die Mitgliederliste§ 93 — Auseinandersetzung§ 94 — Auszahlung des Auseinandersetzungsguthabens§ 95 — Fortdauer der Nachschußpflicht

Zweiter Unterabschnitt — Verschmelzung durch Neugründung

§ 96 — Anzuwendende Vorschriften§ 97 — Pflichten der Vertretungsorgane der übertragenden Rechtsträger§ 98 — Verschmelzungsbeschlüsse

Sechster Abschnitt — Verschmelzung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine

§ 99 — Möglichkeit der Verschmelzung§ 100 — Prüfung der Verschmelzung§ 101 — Vorbereitung der Mitgliederversammlung§ 102 — Durchführung der Mitgliederversammlung§ 103 — Beschluß der Mitgliederversammlung§ 104 — Bekanntmachung der Verschmelzung§ 104a — Ausschluß der Barabfindung in bestimmten Fällen

Siebenter Abschnitt — Verschmelzung genossenschaftlicher Prüfungsverbände

§ 105 — Möglichkeit der Verschmelzung§ 106 — Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Mitgliederversammlung§ 107 — Pflichten der Vorstände§ 108 — Austritt von Mitgliedern des übertragenden Verbandes

Achter Abschnitt — Verschmelzung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

Erster Unterabschnitt — Möglichkeit der Verschmelzung

§ 109 — Verschmelzungsfähige Rechtsträger

Zweiter Unterabschnitt — Verschmelzung durch Aufnahme

§ 110 — Inhalt des Verschmelzungsvertrags§ 111 — Bekanntmachung des Verschmelzungsvertrags§ 112 — Vorbereitung, Durchführung und Beschluß der Versammlung der obersten Vertretung§ 113 — Keine gerichtliche Nachprüfung

Dritter Unterabschnitt — Verschmelzung durch Neugründung

§ 114 — Anzuwendende Vorschriften§ 115 — Bestellung der Vereinsorgane§ 116 — Beschlüsse der obersten Vertretungen§ 117 — Entstehung und Bekanntmachung des neuen Vereins

Vierter Unterabschnitt — Verschmelzung kleinerer Vereine

§ 118 — Anzuwendende Vorschriften§ 119 — Bekanntmachung der Verschmelzung

Neunter Abschnitt — Verschmelzung von Kapitalgesellschaften mit dem Vermögen eines Alleingesellschafters

§ 120 — Möglichkeit der Verschmelzung§ 121 — Anzuwendende Vorschriften§ 122 — Eintragung in das Handelsregister

Drittes Buch — Spaltung

Erster Teil — Allgemeine Vorschriften

Erster Abschnitt — Möglichkeit der Spaltung

§ 123 — Arten der Spaltung§ 124 — Spaltungsfähige Rechtsträger§ 125 — Anzuwendende Vorschriften

Zweiter Abschnitt — Spaltung zur Aufnahme

§ 126 — Inhalt des Spaltungs- und Übernahmevertrags§ 127 — Spaltungsbericht§ 128 — Zustimmung zur Spaltung in Sonderfällen§ 129 — Anmeldung der Spaltung§ 130 — Eintragung der Spaltung§ 131 — Wirkungen der Eintragung§ 132 — Kündigungsschutzrecht§ 132a — Mitbestimmungsbeibehaltung§ 133 — Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten§ 134 — Schutz der Gläubiger in besonderen Fällen

Dritter Abschnitt — Spaltung zur Neugründung

§ 135 — Anzuwendende Vorschriften§ 136 — Spaltungsplan§ 137 — Anmeldung und Eintragung der neuen Rechtsträger und der Spaltung

Zweiter Teil — Besondere Vorschriften

Erster Abschnitt — Spaltung unter Beteiligung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung

§ 138 — Sachgründungsbericht§ 139 — Herabsetzung des Stammkapitals§ 140 — Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung

Zweiter Abschnitt — Spaltung unter Beteiligung von Aktiengesellschaften und Kommanditgesellschaften auf Aktien

§ 141 — Ausschluss der Spaltung§ 142 — Spaltung mit Kapitalerhöhung, Spaltungsbericht§ 142a — Verpflichtungen nach § 72a§ 143 — Verhältniswahrende Spaltung zur Neugründung§ 144 — Gründungsbericht und Gründungsprüfung§ 145 — Herabsetzung des Grundkapitals§ 146 — Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung

Dritter Abschnitt — Spaltung unter Beteiligung eingetragener Genossenschaften

§ 147 — Möglichkeit der Spaltung§ 148 — Anmeldung der Abspaltung oder der Ausgliederung

Vierter Abschnitt — Spaltung unter Beteiligung rechtsfähiger Vereine

§ 149 — Möglichkeit der Spaltung

Fünfter Abschnitt — Spaltung unter Beteiligung genossenschaftlicher Prüfungsverbände

§ 150 — Möglichkeit der Spaltung

Sechster Abschnitt — Spaltung unter Beteiligung von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

§ 151 — Möglichkeit der Spaltung

Siebenter Abschnitt — Ausgliederung aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns

Erster Unterabschnitt — Möglichkeit der Ausgliederung

§ 152 — Übernehmende oder neue Rechtsträger

Zweiter Unterabschnitt — Ausgliederung zur Aufnahme

§ 153 — Ausgliederungsbericht§ 154 — Eintragung der Ausgliederung§ 155 — Wirkungen der Ausgliederung§ 156 — Haftung des Einzelkaufmanns§ 157 — Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

Dritter Unterabschnitt — Ausgliederung zur Neugründung

§ 158 — Anzuwendende Vorschriften§ 159 — Sachgründungsbericht, Gründungsbericht und Gründungsprüfung§ 160 — Anmeldung und Eintragung

Achter Abschnitt — Ausgliederung aus dem Vermögen rechtsfähiger Stiftungen

§ 161 — Möglichkeit der Ausgliederung§ 162 — Ausgliederungsbericht§ 163 — Beschluß über den Vertrag§ 164 — Genehmigung der Ausgliederung§ 165 — Sachgründungsbericht und Gründungsbericht§ 166 — Haftung der Stiftung§ 167 — Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

Neunter Abschnitt — Ausgliederung aus dem Vermögen von Gebietskörperschaften oder Zusammenschlüssen von Gebietskörperschaften

§ 168 — Möglichkeit der Ausgliederung§ 169 — Ausgliederungsbericht, Ausgliederungsbeschluß§ 170 — Sachgründungsbericht und Gründungsbericht§ 171 — Wirksamwerden der Ausgliederung§ 172 — Haftung der Körperschaft oder des Zusammenschlusses§ 173 — Zeitliche Begrenzung der Haftung für übertragene Verbindlichkeiten

Viertes Buch — Vermögensübertragung

Erster Teil — Möglichkeit der Vermögensübertragung

§ 174 — Arten der Vermögensübertragung§ 175 — Beteiligte Rechtsträger

Zweiter Teil — Übertragung des Vermögens oder von Vermögensteilen einer Kapitalgesellschaft auf die öffentliche Hand

Erster Abschnitt — Vollübertragung

§ 176 — Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

Zweiter Abschnitt — Teilübertragung

§ 177 — Anwendung der Spaltungsvorschriften

Dritter Teil — Vermögensübertragung unter Versicherungsunternehmen

Erster Abschnitt — Übertragung des Vermögens einer Aktiengesellschaft auf Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

Erster Unterabschnitt — Vollübertragung

§ 178 — Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

Zweiter Unterabschnitt — Teilübertragung

§ 179 — Anwendung der Spaltungsvorschriften

Zweiter Abschnitt — Übertragung des Vermögens eines Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf Aktiengesellschaften oder öffentlich-rechtliche Versicherungsunternehmen

Erster Unterabschnitt — Vollübertragung

§ 180 — Anwendung der Verschmelzungsvorschriften§ 181 — Gewährung der Gegenleistung§ 182 — Unterrichtung der Mitglieder§ 183 — Bestellung eines Treuhänders

Zweiter Unterabschnitt — Teilübertragung

§ 184 — Anwendung der Spaltungsvorschriften

Dritter Abschnitt — Übertragung des Vermögens eines kleineren Versicherungsvereins auf Gegenseitigkeit auf eine Aktiengesellschaft oder auf ein öffentlich-rechtliches Versicherungsunternehmen

§ 185 — Möglichkeit der Vermögensübertragung§ 186 — Anzuwendende Vorschriften§ 187 — Bekanntmachung der Vermögensübertragung

Vierter Abschnitt — Übertragung des Vermögens eines öffentlich-rechtlichen Versicherungsunternehmens auf Aktiengesellschaften oder Versicherungsvereine auf Gegenseitigkeit

Erster Unterabschnitt — Vollübertragung

§ 188 — Anwendung der Verschmelzungsvorschriften

Zweiter Unterabschnitt — Teilübertragung

§ 189 — Anwendung der Spaltungsvorschriften

Fünftes Buch — Formwechsel

Erster Teil — Allgemeine Vorschriften

§ 190 — Allgemeiner Anwendungsbereich§ 191 — Einbezogene Rechtsträger§ 192 — Formwechselbericht§ 193 — Formwechselbeschluss§ 194 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 195 — Befristung und Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss§ 196 — Verbesserung des Beteiligungsverhältnisses§ 197 — Anzuwendende Gründungsvorschriften§ 198 — Anmeldung des Formwechsels§ 199 — Anlagen der Anmeldung§ 200 — Firma oder Name des Rechtsträgers§ 201 — Bekanntmachung des Formwechsels§ 202 — Wirkungen der Eintragung§ 203 — Amtsdauer von Aufsichtsratsmitgliedern§ 204 — Schutz der Gläubiger und der Inhaber von Sonderrechten§ 205 — Schadenersatzpflicht der Verwaltungsträger des formwechselnden Rechtsträgers§ 206 — Geltendmachung des Schadenersatzanspruchs§ 207 — Angebot der Barabfindung§ 208 — Inhalt des Anspruchs auf Barabfindung und Prüfung der Barabfindung§ 209 — Annahme des Angebots§ 210 — Ausschluß von Klagen gegen den Formwechselbeschluss§ 211 — Anderweitige Veräußerung§ 212 — Gerichtliche Nachprüfung der Abfindung§ 213 — Unbekannte Aktionäre

Zweiter Teil — Besondere Vorschriften

Erster Abschnitt — Formwechsel von Personengesellschaften

Erster Unterabschnitt — Formwechsel von Gesellschaften bürgerlichen Rechts und Personenhandelsgesellschaften

§ 214 — Möglichkeit des Formwechsels§ 215 — Formwechselbericht§ 216 — Unterrichtung der Gesellschafter§ 217 — Beschluß der Gesellschafterversammlung§ 218 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 219 — Rechtsstellung als Gründer§ 220 — Kapitalschutz§ 221 — Beitritt persönlich haftender Gesellschafter§ 222 — Anmeldung des Formwechsels§ 223 — Anlagen der Anmeldung§ 224 — Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung§ 225 — Prüfung des Abfindungsangebots

Zweiter Unterabschnitt — Formwechsel von Partnerschaftsgesellschaften

§ 225a — Möglichkeit des Formwechsels§ 225b — Formwechselbericht und Unterrichtung der Partner§ 225c — Anzuwendende Vorschriften

Zweiter Abschnitt — Formwechsel von Kapitalgesellschaften

Erster Unterabschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 226 — Möglichkeit des Formwechsels§ 227 — Nicht anzuwendende Vorschriften

Zweiter Unterabschnitt — Formwechsel in eine Personengesellschaft

§ 228 — Möglichkeit des Formwechsels§ 229 — (weggefallen)§ 230 — Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber§ 231 — Mitteilung des Abfindungsangebots§ 232 — Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber§ 233 — Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber§ 234 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 235 — Anmeldung des Formwechsels§ 236 — Wirkungen des Formwechsels§ 237 — Fortdauer und zeitliche Begrenzung der persönlichen Haftung

Dritter Unterabschnitt — Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft anderer Rechtsform

§ 238 — Vorbereitung der Versammlung der Anteilsinhaber§ 239 — Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber§ 240 — Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber§ 241 — Zustimmungserfordernisse beim Formwechsel einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung§ 242 — Zustimmungserfordernis beim Formwechsel einer Aktiengesellschaft oder einer Kommanditgesellschaft auf Aktien§ 243 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 244 — Niederschrift über den Formwechselbeschluss, Gesellschaftsvertrag§ 245 — Rechtsstellung als Gründer; Kapitalschutz§ 246 — Anmeldung des Formwechsels§ 247 — Wirkungen des Formwechsels§ 248 — Umtausch der Anteile§ 248a — Gewährung zusätzlicher Aktien§ 249 — Gläubigerschutz§ 250 — Nicht anzuwendende Vorschriften

Vierter Unterabschnitt — Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft

§ 251 — Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der Anteilsinhaber§ 252 — Beschluß der Versammlung der Anteilsinhaber§ 253 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 254 — Anmeldung des Formwechsels§ 255 — Wirkungen des Formwechsels§ 256 — Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder§ 257 — Gläubigerschutz

Dritter Abschnitt — Formwechsel eingetragener Genossenschaften

§ 258 — Möglichkeit des Formwechsels§ 259 — Gutachten des Prüfungsverbandes§ 260 — Vorbereitung der Generalversammlung§ 261 — Durchführung der Generalversammlung§ 262 — Beschluß der Generalversammlung§ 263 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 264 — Kapitalschutz§ 265 — Anmeldung des Formwechsels§ 266 — Wirkungen des Formwechsels§ 267 — Benachrichtigung der Anteilsinhaber§ 268 — Aufforderung an die Aktionäre; Veräußerung von Aktien§ 269 — Hauptversammlungsbeschlüsse, genehmigtes Kapital§ 270 — Abfindungsangebot§ 271 — Fortdauer der Nachschußpflicht

Vierter Abschnitt — Formwechsel rechtsfähiger Vereine

Erster Unterabschnitt — Allgemeine Vorschriften

§ 272 — Möglichkeit des Formwechsels

Zweiter Unterabschnitt — Formwechsel in eine Kapitalgesellschaft

§ 273 — Möglichkeit des Formwechsels§ 274 — Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung§ 275 — Beschluß der Mitgliederversammlung§ 276 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 277 — Kapitalschutz§ 278 — Anmeldung des Formwechsels§ 279 — (weggefallen)§ 280 — Wirkungen des Formwechsels§ 281 — Benachrichtigung der Anteilsinhaber, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse§ 282 — Abfindungsangebot

Dritter Unterabschnitt — Formwechsel in eine eingetragene Genossenschaft

§ 283 — Vorbereitung und Durchführung der Mitgliederversammlung§ 284 — Beschluß der Mitgliederversammlung§ 285 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 286 — Anmeldung des Formwechsels§ 287 — (weggefallen)§ 288 — Wirkungen des Formwechsels§ 289 — Geschäftsguthaben, Benachrichtigung der Mitglieder§ 290 — Abfindungsangebot

Fünfter Abschnitt — Formwechsel von Versicherungsvereinen auf Gegenseitigkeit

§ 291 — Möglichkeit des Formwechsels§ 292 — Vorbereitung und Durchführung der Versammlung der obersten Vertretung§ 293 — Beschluß der obersten Vertretung§ 294 — Inhalt des Formwechselbeschlusses§ 295 — Kapitalschutz§ 296 — Anmeldung des Formwechsels§ 297 — (weggefallen)§ 298 — Wirkungen des Formwechsels§ 299 — Benachrichtigung der Aktionäre, Veräußerung von Aktien, Hauptversammlungsbeschlüsse§ 300 — Abfindungsangebot

Sechster Abschnitt — Formwechsel von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts

§ 301 — Möglichkeit des Formwechsels§ 302 — Anzuwendende Vorschriften§ 303 — Kapitalschutz, Zustimmungserfordernisse§ 304 — Wirksamwerden des Formwechsels

Sechstes Buch — Grenzüberschreitende Umwandlung

Erster Teil — Grenzüberschreitende Verschmelzung

§ 305 — Grenzüberschreitende Verschmelzung§ 306 — Verschmelzungsfähige Gesellschaften§ 307 — Verschmelzungsplan§ 308 — Bekanntmachung des Verschmelzungsplans§ 309 — Verschmelzungsbericht§ 310 — Zugänglichmachung des Verschmelzungsberichts§ 311 — Verschmelzungsprüfung§ 312 — Zustimmung der Anteilsinhaber§ 313 — Barabfindung§ 314 — Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft§ 315 — Anmeldung der Verschmelzung§ 316 — Verschmelzungsbescheinigung§ 317 — Informationen des Registergerichts§ 318 — Eintragung der grenzüberschreitenden Hereinverschmelzung§ 319 — Austritt des Vereinigten Königreichs Großbritannien und Nordirland aus der Europäischen Union

Zweiter Teil — Grenzüberschreitende Spaltung

§ 320 — Grenzüberschreitende Spaltung§ 321 — Spaltungsfähige Gesellschaften§ 322 — Spaltungsplan§ 323 — Bekanntmachung des Spaltungsplans§ 324 — Spaltungsbericht§ 325 — Spaltungsprüfung§ 326 — Zustimmung der Anteilsinhaber§ 327 — Barabfindung§ 328 — Schutz der Gläubiger der übertragenden Gesellschaft§ 329 — Anmeldung und Spaltungsbescheinigung§ 330 — Eintragung der grenzüberschreitenden Hinausspaltung§ 331 — Eintragung der neuen Gesellschaft§ 332 — Spaltung zur Aufnahme

Dritter Teil — Grenzüberschreitender Formwechsel

§ 333 — Grenzüberschreitender Formwechsel§ 334 — Formwechselfähige Gesellschaften§ 335 — Formwechselplan§ 336 — Bekanntmachung des Formwechselplans§ 337 — Formwechselbericht§ 338 — Formwechselprüfung§ 339 — Zustimmung der Anteilsinhaber§ 340 — Barabfindung§ 341 — Gläubigerschutz§ 342 — Anmeldung des Formwechsels§ 343 — Formwechselbescheinigung§ 344 — Informationen des Registergerichts§ 345 — Eintragung des grenzüberschreitenden Hereinformwechsels

Siebentes Buch — Strafvorschriften und Zwangsgelder

§ 346 — Unrichtige Darstellung§ 347 — Verletzung der Berichtspflicht§ 348 — Falsche Angaben§ 349 — Verletzung der Geheimhaltungspflicht§ 350 — Zwangsgelder

Achtes Buch — Übergangs- und Schlußvorschriften

§ 351 — Umwandlung alter juristischer Personen§ 352 — Eingeleitete Umwandlungen. Umstellung auf den Euro§ 353 — Enthaftung bei Altverbindlichkeiten§ 354 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Aktionärsrechterichtlinie, zum Dritten Gesetz zur Änderung des Umwandlungsgesetzes und zum Finanzmarktintegritätsstärkungsgesetz§ 355 — Übergangsvorschrift zum Gesetz zur Umsetzung der Umwandlungsrichtlinie und zur Änderung weiterer Gesetze