Alle Vorschriften: UmwG
§ 152 Übernehmende oder neue Rechtsträger
§ 154 Eintragung der Ausgliederung
§ 153 Ausgliederungsbericht
Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.
§ 153 Ausgliederungsbericht
Ein Ausgliederungsbericht ist für den Einzelkaufmann nicht erforderlich.
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