In dem Formwechselbeschluss müssen auch enthalten sein:
- 1. die Bestimmung des Sitzes der Personengesellschaft;
- 2. beim Formwechsel in eine Kommanditgesellschaft die Angabe der Kommanditisten sowie des Betrages der Einlage eines jeden von ihnen;
- 3. der Gesellschaftsvertrag der Personengesellschaft.