StVG | Straßenverkehrsgesetz

124 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

I. — Verkehrsvorschriften

§ 1 — Zulassung§ 1a — Kraftfahrzeuge mit automatisierter Fahrfunktion§ 1b — Rechte und Pflichten des Fahrzeugführers bei Nutzung automatisierter Fahrfunktionen§ 1c — Evaluierung§ 1d — Kraftfahrzeuge mit autonomer Fahrfunktion in festgelegten Betriebsbereichen§ 1e — Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion; Widerspruch und Anfechtungsklage§ 1f — Pflichten der Beteiligten beim Betrieb von Kraftfahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion§ 1g — Datenverarbeitung§ 1h — Nachträgliche Aktivierung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen§ 1i — Erprobung von automatisierten und autonomen Fahrfunktionen§ 1j — Verordnungsermächtigung§ 1k — Ausnahmen§ 1l — Evaluierung§ 2 — Fahrerlaubnis und Führerschein§ 2a — Fahrerlaubnis auf Probe§ 2b — Aufbauseminar bei Zuwiderhandlungen innerhalb der Probezeit§ 2c — Unterrichtung der Fahrerlaubnisbehörden durch das Kraftfahrt-Bundesamt§ 3 — Entziehung der Fahrerlaubnis§ 4 — Fahreignungs-Bewertungssystem§ 4a — Fahreignungsseminar§ 4b — Evaluierung§ 4c — Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß§ 5 — Verlust von Dokumenten und Kennzeichen§ 5a § 5b — Unterhaltung der Verkehrszeichen§ 6 — Verordnungsermächtigungen§ 6a — Gebühren§ 6b — Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichen§ 6c — Herstellung, Vertrieb und Ausgabe von Kennzeichenvorprodukten§ 6d — Auskunft und Prüfung§ 6e — Führen von Kraftfahrzeugen in Begleitung§ 6f — Entgelte für Begutachtungsstellen für Fahreignung§ 6g — Internetbasierte Zulassungsverfahren bei Kraftfahrzeugen

II. — Haftpflicht

§ 7 — Haftung des Halters, Schwarzfahrt§ 8 — Ausnahmen§ 8a — Entgeltliche Personenbeförderung, Verbot des Haftungsausschlusses§ 9 — Mitverschulden§ 10 — Umfang der Ersatzpflicht bei Tötung§ 11 — Umfang der Ersatzpflicht bei Körperverletzung§ 12 — Höchstbeträge§ 12a — Höchstbeträge bei Beförderung gefährlicher Güter§ 12b — Nichtanwendbarkeit der Höchstbeträge§ 13 — Geldrente§ 14 — Verjährung§ 15 — Verwirkung§ 16 — Sonstige Gesetze§ 17 — Schadensverursachung durch mehrere Kraftfahrzeuge§ 18 — Ersatzpflicht des Fahrzeugführers§ 19 — Haftung des Halters bei Unfällen mit Anhängern und Gespannen§ 19a — Ersatzpflicht des Führers von Anhängern und Gespannen§ 20 — Örtliche Zuständigkeit

III. — Straf- und Bußgeldvorschriften

§ 21 — Fahren ohne Fahrerlaubnis§ 22 — Kennzeichenmissbrauch§ 22a — Missbräuchliches Herstellen, Vertreiben oder Ausgeben von Kennzeichen§ 22b — Missbrauch von Wegstreckenzählern und Geschwindigkeitsbegrenzern§ 23 — Bußgeldvorschrift zum Verbot der Täuschung über den Beteiligten an einem Verkehrsverstoß§ 24 — Bußgeldvorschriften§ 24a — 0,5 Promille-Grenze, Tetrahydrocannabinol-Grenzwert§ 24b — (weggefallen)§ 24c — Alkohol- und Cannabisverbot für Fahranfänger und Fahranfängerinnen§ 25 — Fahrverbot§ 25a — Kostentragungspflicht des Halters§ 26 — Zuständige Verwaltungsbehörde; Verjährung§ 26a — Bußgeldkatalog§ 27 — Informationsschreiben

IV. — Fahreignungsregister

§ 28 — Führung und Inhalt des Fahreignungsregisters§ 28a — Eintragung beim Abweichen vom Bußgeldkatalog§ 28b § 29 — Tilgung der Eintragungen§ 30 — Übermittlung§ 30a — Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren§ 30b — Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt§ 30c — Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften

V. — Fahrzeugregister

§ 31 — Registerführung und Registerbehörden§ 32 — Zweckbestimmung der Fahrzeugregister§ 33 — Inhalt der Fahrzeugregister§ 34 — Erhebung der Daten§ 35 — Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten§ 36 — Abruf im automatisierten Verfahren§ 36a — Automatisiertes Anfrage- und Auskunftsverfahren beim Kraftfahrt-Bundesamt§ 36b — Abgleich mit den Sachfahndungsdaten des Bundeskriminalamtes§ 37 — Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§ 37a — Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§ 37b — Übermittlung von Fahrzeug- und Halterdaten nach der Richtlinie (EU) 2015/413§ 37c — Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten an die Europäische Kommission§ 38 — Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche Zwecke§ 38a — Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für statistische Zwecke§ 38b — Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für planerische Zwecke§ 39 — Übermittlung von Fahrzeugdaten und Halterdaten zur Verfolgung von Rechtsansprüchen§ 39a — Auskunft über Daten§ 40 — Übermittlung sonstiger Daten§ 41 — Übermittlungssperren§ 42 — Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern§ 43 — Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger§ 44 — Löschung der Daten in den Fahrzeugregistern§ 45 — Anonymisierte Daten§ 46 — Auskunft über Fahrzeugdaten unter Verarbeitung personenbezogener Daten§ 47 — Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften

VI. — Fahrerlaubnisregister

§ 48 — Registerführung und Registerbehörden§ 49 — Zweckbestimmung der Register§ 50 — Inhalt der Fahrerlaubnisregister§ 51 — Mitteilung an das Zentrale Fahrerlaubnisregister§ 52 — Übermittlung§ 53 — Direkteinstellung und Abruf im automatisierten Verfahren§ 54 — (weggefallen)§ 55 — Übermittlung von Daten an Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§ 56 — Abruf im automatisierten Verfahren durch Stellen außerhalb des Geltungsbereiches dieses Gesetzes§ 57 — Übermittlung an und Verwendung durch den Empfänger für wissenschaftliche, statistische und gesetzgeberische Zwecke§ 58 — Auskunft über eigene Daten aus den Registern§ 59 — Datenabgleich zur Beseitigung von Fehlern§ 60 — Allgemeine Vorschriften für die Datenübermittlung an und die Verarbeitung der Daten durch den Empfänger§ 61 — Löschung der Daten§ 62 — Register über die Dienstfahrerlaubnisse der Bundeswehr§ 63 — Verordnungsermächtigungen, Ausführungsvorschriften

VIa. — Datenverarbeitung

§ 63a — Datenverarbeitung bei Kraftfahrzeugen mit automatisierter Fahrfunktion§ 63b — Verordnungsermächtigungen§ 63c — Datenverarbeitung im Rahmen der Überprüfung der Einhaltung von Verkehrsbeschränkungen und Verkehrsverboten aufgrund immissionsschutzrechtlicher Vorschriften oder aufgrund straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften zum Schutz vor Abgasen§ 63d — Informationen an die Halter§ 63e — Datenerhebung, Datenspeicherung und Datenverwendung für das Verkehrsmanagement§ 63f — Verkehrsunfallforschung, Verordnungsermächtigung§ 63g — Datenverarbeitung zur Kontrolle des ruhenden Verkehrs

VII. — Gemeinsame Vorschriften, Übergangsbestimmungen

§ 64 — Gemeinsame Vorschriften§ 65 — Übergangsbestimmungen§ 66 — (weggefallen)