(2) Der Empfänger der Daten hat sicherzustellen, dass
- 1. die Kontrolle zur Sicherstellung schutzwürdiger Interessen der betroffenen Person jederzeit gewährleistet wird,
- 2. die Daten nur für das betreffende Vorhaben verwendet werden,
- 3. zu den Daten nur die Personen Zugang haben, die mit dem betreffenden Vorhaben befasst sind,
- 4. diese Personen verpflichtet werden, die Daten gegenüber Unbefugten nicht zu offenbaren, und
- 5. die Daten anonymisiert oder gelöscht werden, sobald der Zweck des Vorhabens dies gestattet.