BWaldG | Gesetz zur Erhaltung des Waldes und zur Förderung der Forstwirtschaft

48 Vorschriften · Bundesrepublik Deutschland · täglich aktualisiert

Erstes Kapitel — Allgemeine Vorschriften

§ 1 — Gesetzeszweck§ 2 — Wald§ 3 — Waldeigentumsarten§ 4 — Waldbesitzer

Zweites Kapitel — Erhaltung des Waldes

§ 5 — Vorschriften für die Landesgesetzgebung

Abschnitt I — Forstliche Rahmenplanung und Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben

§ 6 — (weggefallen)§ 8 — Sicherung der Funktionen des Waldes bei Planungen und Maßnahmen von Trägern öffentlicher Vorhaben

Abschnitt II — Erhaltung und Bewirtschaftung des Waldes, Erstaufforstung

§ 9 — Erhaltung des Waldes§ 10 — Erstaufforstung§ 11 — Bewirtschaftung des Waldes§ 12 — Schutzwald§ 13 — Erholungswald§ 14 — Betreten des Waldes

Drittes Kapitel — Forstwirtschaftliche Zusammenschlüsse

Abschnitt I — Allgemeine Vorschrift

§ 15 — Arten der forstwirtschaftlichen Zusammenschlüsse

Abschnitt II — Forstbetriebsgemeinschaften

§ 16 — Begriff§ 17 — Aufgaben der Forstbetriebsgemeinschaft§ 18 — Anerkennung§ 19 — Verleihung der Rechtsfähigkeit an Vereine§ 20 — Widerruf der Anerkennung

Abschnitt III — Forstbetriebsverbände

§ 21 — Begriff und Aufgabe§ 22 — Voraussetzungen für die Bildung eines Forstbetriebsverbandes§ 23 — Bildung eines Forstbetriebsverbands§ 24 — Mitgliedschaft§ 25 — Satzung§ 26 — Organe des Forstbetriebsverbands§ 27 — Aufgaben der Verbandsversammlung§ 28 — Vorsitz in der Verbandsversammlung, Einberufung und Stimmenverhältnis§ 29 — Vorstand§ 30 — Verbandsausschuß§ 31 — Änderung der Satzung§ 32 — Ausscheiden von Grundstücken§ 33 — Umlage, Beiträge§ 34 — Aufsicht§ 35 — Verbandsverzeichnis§ 36 — Auflösung des Forstbetriebsverbandes

Abschnitt IV — Forstwirtschaftliche Vereinigungen

§ 37 — Begriff und Aufgabe§ 38 — Anerkennung

Abschnitt V — Ergänzende Vorschriften

§ 39 — Sonstige Zusammenschlüsse in der Forstwirtschaft§ 40 — Befreiung von Vorschriften des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen

Viertes Kapitel — Förderung der Forstwirtschaft, Auskunftspflicht

§ 41 — Förderung§ 41a — Walderhebungen§ 42 — Auskunftspflicht§ 43 — Verletzung der Auskunftspflicht

Fünftes Kapitel — Schlußvorschriften

§ 44 — Allgemeine Verwaltungsvorschriften§ 45 — Anwendung des Gesetzes in besonderen Fällen§ 46 — Weitere Vorschriften in besonderen Fällen§ 47 § 48 — Inkrafttreten, Aufhebung von Vorschriften