Die Verbandsversammlung wählt den Vorstand und dessen Vorsitzenden. Sie beschließt über
- 1. die Höhe der Umlagen und Beiträge;
- 2. den Haushaltsplan, die Jahresrechnung und die Verwendung von Erträgen;
- 3. die Entlastung des Vorstands;
- 4. die Änderung der Satzung;
- 5. den Erwerb, die Veräußerung und die Belastung von Grundstücken durch den Forstbetriebsverband;
- 6. die Auflösung des Forstbetriebsverbands;
- 7. die ihr in der Satzung zugewiesenen Angelegenheiten.